HaftstrafenDuo tritt und schlägt in Waldbröl auf ehemaligen Mitschüler ein

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Gesetzbücher stehen auf einem Richtertisch.

Ein Angriff auf der Waldbröler Kaiserstraße war nun Gegenstand einer Verhandlung am Amtsgericht.

Ein 20-Jähriger wurde vom Amtsgericht Waldbröl zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, ein 21-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe.

Weil sie gemeinschaftlich einen jungen Mann körperlich schwer misshandelt und an der Gesundheit geschädigt haben sollen, mussten sich zwei Männer (20 und 21) vor dem Waldbröler Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Carsten Becker verantworten. Der 20-Jährige wurde unter Einbeziehung einer derzeit abzuleistenden Strafe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt, der 21-Jährige zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung und der Auflage, 80 Sozialstunden zu leisten.

Ein dritter Beteiligter wird von der Justiz gesondert verfolgt

Laut Anklage hatten sich die beiden Männer gemeinsam mit einer dritten, gesondert verfolgten Person – der Bruder des 20-jährigen Angeklagten – auf der Kaiserstraße in Waldbröl befunden. Am Kreisel angekommen, trafen sie auf einen ehemaligen Mitschüler und dessen Freundin. Mit kleinen Stöckchen soll der 20-Jährige nach dem Paar geworfen haben. Darüber soll es zu einem Handgemenge zwischen den vier Männern gekommen sein. Der Geschädigte ging   zu Boden, das Trio soll nach ihm getreten und ihn   schwer verletzt haben. Im Krankenhaus wurden neben Nasenbluten diverse Wunden und Hämatome festgestellt.

Der 20-jährige Angeklagte gab an, sich nicht mehr an die Tritte auf den am Boden liegenden Mann erinnern zu können. Er habe unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden. Die Stöckchen habe er aus einer kindlichen Laune heraus durch die Gegend geschnippt. Der 20-Jährige sitzt derzeit wegen einer anderen Verurteilung, deren Bewährung aufgehoben worden war, im Gefängnis. Er gab an, sein Leben in den Griff kriegen zu wollen, eine Ausbildung zu beginnen und eine Familie zu gründen. Auch der zweite Angeklagte konnte sich an keine Tritte erinnern. Vielmehr habe er versucht, die Streithähne auseinander zu bringen. „Ich habe dem Geschädigten aufgeholfen. Da hat er mir ins Gesicht geschlagen und ich habe ein oder zweimal den Schlag erwidert“, erklärte er.

Freundin des Geschädigten sagte unter Tränen aus

Der Geschädigte sagte aus, Tritte von mehreren Personen wahrgenommen zu haben, auch wenn er mit den Armen schützend vor das Gesicht keine Personen benennen konnte. Seine Freundin dagegen sagte unter Tränen aus, dass alle drei auf ihren Freund eingeschlagen und dann am Boden liegend auf ihn eintreten hätten.

Sowohl der Geschädigte als auch seine Freundin hatten nach dem Vorfall mit Angstzuständen zu kämpfen, trauten sich nicht alleine vor die Tür. Nach wie vor meide der Geschädigte Menschengruppen. Seine Freundin kämpfe immer noch mit Panikattacken. Die Angeklagten änderten ihren Aussagen nicht. Der 20-Jährige aber nutzte die Chance, sich nochmals bei dem ehemaligen Mitschüler zu entschuldigen. „Ich möchte, dass du dein Leben wieder so leben kannst, wie zuvor.“ Der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe folgend, beantragte der Staatsanwalt für den 21-Jährigen eine Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung und Sozialstunden.

„Auflage ihrer letzten Verurteilung war ein Anti-Aggressions-Training – und sie erzählten hier, dass sie das wachgerüttelt hätte, schlagen aber einige Monate später wieder jemanden zusammen“, zeigte sich der Staatsanwalt wenig überzeugt von dem Versprechen des 21-Jährigen. Für den 20-Jährigen beantragte der Ankläger eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Verteidiger   bestritten nicht, dass ihre Mandanten schuldig seien, doch baten sie um ein milderes Urteil.

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