Das Schöffengericht in Waldbröl verurteilte den Nümbrechter wegen Untreue in 21 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.
VerurteiltNümbrechter (55) leitete 165.000 Euro Kundengeld auf sein eigenes Konto
Weil ein Nümbrechter in 21 Fällen über 165.000 Euro veruntreut haben soll, musste er sich nun vor dem Waldbröler Schöffengericht verantworten. Laut Anklageschrift soll der 55-Jährige, der für ein Startup-Unternehmen für Fahrzeuge tätig war, beim Erstellen von Rechnungen die Kontonummer der Firma gegen seine private ausgetauscht haben. Summen zwischen 550 und 58.000 Euro gelangten so von Oktober 2022 bis Juli 2023 auf sein Konto.
Geschäftsführer kam dem Nümbrechter auf die Schliche
Als das Unternehmen auf Ungereimtheiten aufmerksam gemacht wurde, weil Autos zwar an die Kunden übergeben, aber kein Zahlungseingang verzeichnet wurde, kam ihm der Geschäftsführer auf die Schliche. Der Angeklagte zeigte sich vollumfänglich geständig. Sein Mandant habe keine Versuche unternommen, sein Tun zu verheimlichen, sagte der Verteidiger: „Gelegenheit macht Diebe, wenn es einem so leicht gemacht wird. Was für das Tun meines Mandanten natürlich keine Entschuldigung ist.“
Auf die Frage des Staatsanwalts, ob er sich denn mit dem Geld etwas gegönnt habe, antwortete der Angeklagte mit einem Kopfschütteln. Auf die Frage von Richter Carsten Becker nach dem Wieso sagte der Angeklagte: „Ich kann nicht sagen, warum ich es gemacht habe. Ich hatte keine finanziellen Nöte, es war einfach die Gelegenheit da.“ Auch der Geschäftsführer des Unternehmens kam im Rahmen der Verhandlung zu Wort. Wie es so lange nicht hatte auffallen können, dass das Geld nicht auf den Geschäftskonto gutgeschrieben wurde, wollte der Richter wissen.
Waldbröler Gericht würdigte Geständnis
„Wir bringen unseren Mitarbeitern ein großes Vertrauen entgegen. Ich bin seit 35 Jahren selbstständig und habe vieles in dieser Zeit erlebt. Aber solch eine Aktion in dieser Größenordnung ist einfach nur unfassbar und ich bin enttäuscht, dass das Vertrauen so missbraucht wurde.“ Von den rund 165.000 Euro hat der Angeklagte bereits über 75.000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber zurück überwiesen. „Wir reden hier von einer sehr hohen Summe, die einem kleinen Unternehmen wie dem betroffenen durchaus auch die Existenz kosten kann“, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlusswort und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Das Urteil fiel schließlich etwas milder aus: Das Waldbröler Schöffengericht verurteilte den 55-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. „Der Angeklagte hat ein wertvolles Geständnis abgelegt. Auch sehen wir hier nur den Tatbestand der Untreue, nicht der gewerbsmäßigen Untreue, weil sich der Angeklagte durch seine Handlungen keinen finanziellen Gewinn verschaffen wollte“, erklärte Richter Carsten Becker das Urteil.
Neben der dreijährigen Bewährungszeit und der Einziehung von Wertersatz in Höhe von 89.000 Euro wurde dem Angeklagten zudem auferlegt, 2400 Euro an den Kreissportbund Oberberg für seine Jugendarbeit zu zahlen. Beide Verhandlungsparteien verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil rechtskräftig ist.