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Vor GerichtBusfahrer aus Morsbach zapften Diesel aus Linienbussen ab

Lesezeit 2 Minuten
Eine Justitia vor einem Gerichtsgebäude, fotografiert gegen den blauen Himmel.

Die beiden Busfahrer mussten sich vor dem Waldbröler Amtsgericht für ihre Taten verantworten.

Zum Verhängnis wurde ihnen, dass sie einmal vergessen hatten, die Überwachung auszuschalten und der Treibstoffdiebstahl dokumentiert wurde.

Mit einem blauen Auge sind am Dienstag zwei Morsbacher im Amtsgericht Waldbröl davongekommen. Sie wurden zu Geldstrafen von je 5400 Euro verurteilt, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Busfahrern (60 und 62 Jahre alt) zunächst gewerbsmäßigen Diebstahl in 29 Fällen vorgeworfen.

Im Zeitraum von Sommer 2022 bis Frühjahr waren sie mit ihren Linienbussen, abweichend von der üblichen Route, zu ihren in unmittelbarer Nähe liegenden Wohnhäusern gefahren und hatten dort jeweils rund 20 Liter Diesel aus dem Tank abgezapft. Um diese Tat zu verschleiern, hatten sie sowohl das GPS-System als auch die Videoüberwachung des Busses ausgeschaltet. Insgesamt war so ein Schaden von gut 1000 Euro entstanden.

Busfahrer: Beide Angeklagten gaben die Taten in vollem Umfang zu

Zum Verhängnis wurde ihnen, dass sie einmal vergessen hatten, die Überwachungseinrichtungen auszuschalten und so der Treibstoffdiebstahl dokumentiert wurde. Beide Angeklagten gaben diese Taten in vollem Umfang zu und bedauerten, sie überhaupt begangen zu haben.

„Es tut uns leid, da haben wir großen Mist gebaut“, entschuldigte sich der eine, der andere erklärte: „Wir haben dadurch nach gut 30 Jahren ununterbrochener Arbeit unseren Job verloren und außerdem unseren guten Ruf ruiniert.“ Richter Kevin Haase stellte fest, dass es keine Eintragungen im Bundeszentralregister gebe und dass der entstandene Schaden auch vollständig beglichen worden sei.

Aufgrund des geringen Schadens von jeweils etwa 35 Euro je Einzeltat und des vollumfänglichen Geständnisses verzichtete der Staatsanwalt auf die Unterstellung der Gewerbsmäßigkeit in der Anklage, was eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten nach sich gezogen hätte. Er beantragte Geldstrafen für beide Angeklagten, von je 90 Tagessätzen zu 60 Euro auf Bewährung für den gemeinschaftlichen Diebstahl.

Richter Kevin Haase folgte diesem Antrag und betonte, dass ein Grund für das milde Urteil gewesen sei, dass bereits vor Verhandlungsbeginn ein schriftliches Geständnis vorgelegen habe.