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BetrugsfallAnwalt bemängelt Entscheidung des Waldbröler Amtsrichters

Lesezeit 2 Minuten
Gesetzbücher auf einem Richtertisch.

Zum Schluss konnte sich der Anwalt eine Bemerkung nicht verkneifen.

Die Beweisführung in dem Betrugsfall erscheint schwierig, trotzdem will das Waldbröler Amtsgericht den Prozess fortsetzen.

Am Dienstag wurde der Betrugsfall gegen einen 29-jährigen Mann aus Ziegendorf in Mecklenburg-Vorpommern am Amtsgericht Waldbröl weiter verhandelt. Ihm wurde vorgeworfen, im Februar 2021 Forderungen aus vermeintlichen Verkäufen von Büchern bei einer 93-jährigen Waldbrölerin „eingetrieben“ zu haben.

Firmenchef und Betriebsleiter erschienen nicht vor Gericht

Während die Staatsanwaltschaft angab, die Bücher seien nicht von hohem Wert gewesen, schilderte der Verteidiger des Angeklagten, dass die Dame ein Dreier-Set von ledergebundenen Kunstdrucken bei dem Nürnberger Verlag bestellt habe, für den sein Mandant damals tätig gewesen sei. Jedes Exemplar habe einen Wert von etwa 3000 Euro.

Nun sollten die Firmeninhaberin sowie der Betriebsleiter gehört werden. Beide waren jedoch nicht im Gericht erschienen. Der Verteidiger schilderte, dass erstere nach Griechenland gezogen sei, der Mann sei nicht auffindbar. „Der Fall liegt jetzt dreieinhalb Jahre zurück, damals hätte man noch Anfragen bei der Firma machen können“, monierte er. Zudem sei die angeblich Geschädigte inzwischen verstorben.

Da sein Klient bislang nicht vorbestraft sei, regte er eine Einstellung des Verfahrens an. Darauf wollte sich Richter Kevin Haase jedoch nicht einlassen, da er keine Grundlage für diesen Schritt sehe. Das Verfahren wird Ende des Monats fortgesetzt. Zum Schluss konnte sich der Anwalt eine Bemerkung nicht verkneifen: „Ihr Verhalten scheint darauf hinzudeuten, dass das Gericht nicht ausreichend beschäftigt ist.“