Kunden wurden in dem Glauben gelassen, nach der Vorkasse ihre Ware zu bekommen. Doch es kam anders.
Abkassiert aber nicht geliefert61-Jähriger wegen Betruges in Waldbröl angeklagt
Weil ein Einzelhandelsvertreter eines Unternehmens für Funkfernsteuerungen von Kunden zwar die Bestellungen entgegen nahm, die Ware aber trotz Zahlungseingang nicht an die Kunden geliefert wurde, musste sich der 61-jährige nun wegen des Vorwurfs des Betrugs in fünf Fällen vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Carsten Becker in Waldbröl verantworten.
Für Funkfernsteuerungen an Privat- und Geschäftskunden verkauft
Dem Familienvater wurde vorgeworfen, zwischen Dezember 2021 und Mai 2023 fünf Funkfernsteuerungen an Privat- und Geschäftskunden verkauft zu haben. Diese sollten den Rechnungsbetrag via Vorkasse zahlen. Doch anstatt wie angegeben nach zwei bis drei Wochen die Fernsteuerungen in den Händen zu halten, blieb die Warenlieferung aus. Drei Geschädigte, ein Ehepaar aus Hagen und ein Geschäftsführer einer Zimmerei- und Dachdeckerfirma aus Recklinghausen, gaben an, dass es vor der Bestellung regen schriftlichen Kontakt per E-Mail und Telefon gegeben habe.
„Ich wurde fachmännisch und freundlich beraten und wäre nie auf die Idee gekommen, dass es sich dabei um einen Betrug handeln könnte“, sagte der Geschäftsführer eines Familienbetriebes. Doch sowohl bei ihm als auch bei dem Ehepaar schlug der Ton bei der Kommunikation um, als sie nach dem Verbleib der Ware fragten. Diese sei abgeschickt worden. Übermittelte Sendungsverfolgungsnummern stimmten nicht mit den Daten der Kunden überein und führten ins Leere. „Ich habe geschrieben, dass wir die Steuerung nicht erhalten haben und wir das Geld zurückfordern, ansonsten würde Anzeige erstattet werden. Da warf man uns Erpressung vor“, berichtete die 73-jährige Rentnerin, die nach ihrem Mann in den Zeugenstand trat.
Kunden ist ein erheblicher Schaden entstanden
Andere Geschädigte, die aufgrund der räumlichen Entfernung noch nicht geladen wurden, erhielten laut Anklageschrift zwar ein Paket, jedoch gefüllt mit Steinen. Insgesamt soll ein Schaden in Höhe von über 8600 Euro entstanden sein. Zusätzlich habe der Geschäftsführer aus Recklinghausen einen wirtschaftlichen Schaden von mehr als 8000 Euro zu beklagen. Denn weil er die bestellte Funkfernsteuerung nicht erhielt, musste unter anderem ein Ersatzkran angeschafft werden. „Ich habe in der Zeit drei Baustellen verloren“, so der 45-jährige.
Auch ein Beamter der Deutschen Post DHL Group, der wegen des Vorwurfs des Einlieferungsbetruges gegen den Angeklagten ermittelt hatte, war als Zeuge geladen. Der Angeklagte indes machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Weil auch die anderen Geschädigten als Zeugen vernommen werden sollen, aber noch kein neuer Sitzungstermin gefunden werden konnte, wurde das Verfahren vorläufig ausgesetzt.