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Unruhe im WaldSeit Corona werden häufiger unerlaubte Mountainbike-Strecken angelegt

Lesezeit 4 Minuten

Jagdpächter Stefan Hersch entdeckt immer wieder professionell angelegte Mountainbike-Strecken im Wald in Reichshof.

Reichshof – Über mehrere Kilometer erstrecken sich die zwei Strecken, die Mountainbiker im Wald in Reichshof-Volkenrath angelegt haben – darunter eine Rundstrecke mit Sprungschanze und eine Downhill-Strecke. Beide sind professionell angelegt worden, das sieht selbst der Laie. Eine tolle Sache, denkt sich da vielleicht der ein oder andere. Was viele aber scheinbar nicht wissen: Eine solche Strecke unerlaubt mitten im Wald anzulegen, ist illegal. So auch in Reichshof, und das sorgt beim zuständigen Jagdpächter sowie beim Förster für Sorgenfalten.

Biker stören das Wild

Jagdpächter Stefan Hersch und sein Vorgänger Rolf Klaas haben die erste Strecke im Sommer entdeckt. „Das war ungefähr zur Zeit des ersten Lockdowns“, erinnert sich Klaas. Mittlerweile ist die zweite dazugekommen. „Wir verstehen den Spaß, der dahinter steckt. Ich fahre selbst gerne Mountainbike. Aber mitten im Wald geht das einfach nicht. Die Biker stören dadurch die Ruhe des Wildes“, erklärt Hersch.

Rolf Klaas erläutert: „Das Wild sucht in den Laubbaum-Parzellen Nahrung und unter den jungen Tannen, die hier wachsen, Deckung. Rehe legen sich beispielsweise in das Reisig. Die Biker rasen direkt an ihnen vorbei, das bring große Unruhe rein und verreibt die Tiere“, sorgt und ärgert sich der 84-Jährige zugleich. Ab und an treffe er auf die Mountainbiker im Wald und spreche sie auch an, um das Problem zu schildern. „Mit einigen kann man gar nicht reden. Andere haben zwar Verständnis dafür, was ich sage, und wussten teilweise nicht, dass das gar nicht erlaubt ist, was sie machen. Aber sie sind trotzdem wiederkommen“, berichtet er.

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Rechtliche Lage

Generell zulässig ist das Radfahren in Nordrhein-Westfalen innerhalb des Waldes nur auf Straßen und festen Wegen. So schreibt es das Landesforstgesetz (§2) vor. Die Rücksicht auf andere Waldbesucher muss gewährleistet sein. Auch Forstwirtschaftswege mit einer durchgehenden Breite von zwei Metern und die mit einem Auto befahrbar wären, bieten ausreichend Raum für einen Begegnungsverkehr.

Tabu für Radfahrer sind hingegen Pfade oder landwirtschaftliche Rückegassen. In Naturschutzgebieten können die Schutzgebietsverordnungen laut Forstamt außerdem über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Regelungen beinhalten.

Diskutiert werde laut Forstamt in diesem Zusammenhang immer wieder der Begriff des „festen Weges“. Auch wenn „fest“ nicht zwingend mit „befestigt“ gleichgesetzt werden kann, bleibe der Weg ein Weg. Die Zulässigkeit des Befahrens könne laut Forstamt nicht nur auf den reinen Aggregatzustand des Weges bezogen werden.

Es ist ein Problem, das im ganzen Oberbergischen Kreis präsent ist und das vor allem zugenommen hat, seitdem die Corona-Krise wütet, weiß auch Hermann Fröhlingsdorf, Fachgebietsleiter Hoheit beim Regionalforstamt Bergisches Land. „Die Leute wissen nicht wohin und wollen in den Wald. Dafür haben wir Verständnis, aber sie können nicht einfach überall durchlaufen.“

Bereits einige Anzeigen eingegangen

Beim Forstamt seien bereits einige Anzeigen eingegangen, „allerdings kennen wir selten die Personalien der Mountainbiker und ohne bringt das natürlich nicht viel“, so Fröhlingsdorf. Deshalb sei die Situation im Oberbergischen für alle Beteiligten auch so unbefriedigend.

Das bekommt auch Jürgen Kerstin mit, der als Revierförster für das betroffene Waldstück in Reichshof zuständig ist. „Ich höre das auch von meinen Kollegen, die in anderen Bezirken in Oberberg tätig sind. Seit Corona sind immer mehr Mountainbiker auf unerlaubten Wegen unterwegs“, erzählt er. Als Förster kann er auch ohne Forstamt hoheitlich tätig werden und Verwarngelder aussprechen.

Die Strecken beinhalten auch Sprungschanzen aus Holzstämmen.

„Dass die Leute raus möchten, verstehe ich, und wenn sie dafür die Wirtschaftswege in den Wäldern nutzen, ist das auch in Ordnung. Wofür ich aber kein Verständnis habe ist, wenn sie durch die Waldbestände laufen oder fahren. Das stört den gesamten Lebensraum des Waldes und dazu zähle ich nicht nur die Tiere, sondern auch die Pflanzenkulturen.“

Keine Lösung in Sicht

Ärger und Unverständnis mischen sich bei allen Beteiligen mit Frust und Ratlosigkeit, denn eine wirkliche Lösung gegen die illegalen Mountainbike-Strecken scheint es nicht zu geben. „Wir können die Einfahrten in die Tracks zwar versperren, aber das ist nicht die Lösung“, weiß Fröhlingsdorf. Sich gezielt auf die Lauer zu legen, um die Mountainbiker zu erwischen, dafür fehle im Forstamt schlicht und einfach das Personal.

„Dabei gäbe es eine Menge Landschaft im Oberbergischen, wo solche Strecken sicher möglich wären, wenn man vorher mit den Waldeigentümern und der entsprechenden Forst- und Naturschutzbehörde sprechen würde“, meint Fröhlingsdorf. Da viele Eigentümer jedoch Haftungsprobleme bei Nutzung ihres Waldes befürchten, seien die Dialoge nicht einfach und würden meist gar nicht versucht.

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In Reichshof warten Stefan Hersch und Rolf Klaas nun auf entsprechende Verbotsschilder vom Landesjagdverband, die eindeutig darauf hinweisen, dass im Wald keine Mountainbike-Strecke angelegt werden darf. „Ich würde mir einfach wünschen, dass die Menschen Verständnis haben und ein Bewusstsein für den Lebensraum im Wald entwickeln“, sagt Rolf Klaas, und Stefan Hersch ergänzt: „Auch in seinem eigenen Wald darf man noch lange nicht alles. Sonst könnte ja jeder manchen, was er möchte. Und das geht nun mal nicht.“