Prozess am AmtsgerichtJunger Mann aus Reichshof muss Marihuana-Fund im Wald teuer bezahlen

Lesezeit 2 Minuten
Justitia am Gericht

Die Jugendgerichtshilfe empfahl, den damals 20-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Die bei einer Wohnungsdurchsuchung gefundenen Pflanzen soll der 21-Jährige aus Reichshof im Wald entdeckt haben.

Zufallsfunde mit nach Hause zu nehmen, ist nicht immer eine gute Idee. So war ein 21-jähriger Reichshofer am Donnerstag im Amtsgericht Waldbröl angeklagt, Ende Oktober vergangenen Jahres mehr als 1100 Gramm Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von gut 120 Gramm THC besessen zu haben. Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant die bei der Wohnungsdurchsuchung gefundenen Pflanzen auf einer Plantage im Wald entdeckt habe. Die habe er dann in seiner Wohnung zum Trocknen aufgehängt.

Kripobeamtin sagte vor Gericht als Zeugin aus

Der junge Mann zeigte sich in vollem Umfang geständig. Das Marihuana sei für den Eigenbedarf gewesen. Damals sei er nach einem Arbeitsunfall und der Trennung von seiner Freundin sehr viel alleine zu Hause gewesen und habe bis zu sechs Gramm täglich konsumiert. Eine Gummersbacher Kripobeamtin berichtete, dass es bei der Durchsuchung keine Anzeichen für einen Handel gegeben habe. Lediglich für den Cannabisanbau geeignetes Substrat sei auf dem Balkon gefunden worden.

Die Jugendgerichtshilfe empfahl, den damals 20-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Da er derzeit erwerbstätig sei, regte sie eine Verwarnung mit einer Geldstrafe an. Auch der Staatsanwalt sah Stabilitätsprobleme in der Entwicklung des Jugendlichen: „Sein Verhalten war eine Flucht aus der Realität.“

Aufgrund der erheblichen Rauschgiftmenge beantragte er eine Geldauflage von 3500 Euro. Dem konnte Richter Carsten Becker folgen, reduzierte die Höhe jedoch wegen der inzwischen geänderten Gesetzeslage auf 2000 Euro. Er mahnte: „Das darf nicht noch einmal passieren.“