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Urteil49-Jähriger muss für Angriff mit Cuttermesser in Nümbrecht ein halbes Jahr in Haft

Lesezeit 2 Minuten
Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten zusammen.

Das Urteil gegen den Angeklagten fiel am Bonner Landgericht.

Das Bonner Landgericht hat einen 49-Jährigen nach einem Handgemenge bei Nümbrecht-Benorth zu einer Haftstrafe verurteilt.

Pünktlich auf die Minute und nüchtern verfolgte der 49-jährige Angeklagte den Urteilsspruch: Zu einem halben Jahr Gefängnis wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilten die Richter der 11. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht den Mann aus Ruppichteroth am Montagvormittag. Er hatte im Streit mit einem Bekannten bei einer Busfahrt zwischen Ruppichteroth und Nümbrecht ein Cuttermesser gezogen und damit die Jacke seines Kontrahenten zerschnitten. Körperlich blieb das Opfer weitgehend unversehrt, trug nur eine kleine Wunde davon, die aber nicht dem Messer, sondern einer Rangelei mit dem nun Verurteilten geschuldet war.

Landgericht Bonn: Angeklagter hat ein Alkohol- und Drogenproblem

Die eingangs erwähnten Tugenden waren während des Verfahrens alles andere als Selbstverständlichkeiten: Bereits zum Auftakt musste der Angeklagte, der ein Alkohol- und Drogenproblem hat, von der Polizei vorgeführt werden und so begann der Prozess mit mehrstündiger Verspätung. Und einem ersten für die Urteilsverkündung angesetzten Termin war er wegen Gesundheitsproblemen komplett ferngeblieben.

Weil der 49-Jährige – nicht zuletzt wegen der Alkoholproblematik, die ihn seit seinen frühen Zwanzigerjahren ständig begleitete – einschlägig vorbestraft ist, stand zu Beginn des Gerichtsverfahrens auch die Möglichkeit einer unbefristeten Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie im Raum. Die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber an diese drastische Maßnahme knüpft, liegen aber nach übereinstimmender Ansicht von Anklage, Verteidigung und Gericht nicht vor. Aber auch eine Entziehungskur mochten die Richter nicht mehr anordnen: 27 Mal hat der Mann bereits eine solche Maßnahme durchlaufen – ohne Erfolg.

Alkohol spielte daher auch bei der nun verurteilten Tat eine maßgebliche Rolle: Das Opfer ist ein Mitbewohner aus einem Wohnheim, das allerdings mit den Regeln in dem Haus deutlich besser zurechtkam. Auf einer Busfahrt zwischen Ruppichteroth und Nümbrecht geriet der Angeklagte dann mit dem ebenfalls nicht mehr ganz nüchternen Bekannten wieder einmal in Streit.

Es entspann sich ein Handgemenge; beide Streithähne fielen an der Haltestelle Benroth aus dem Wagen und eine Böschung hinab. Nach der Rangelei zog der Angeklagte dann das Messer aus seiner Arbeitshose und fuhr die Klinge aus. Wirklich verletzen wollte er den Bekannten aber wohl nicht. Ohnehin hatten Zeugen sofort die Polizei gerufen.

Mit dem Urteil blieb die Strafkammer unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zehn Monaten. Die von der Verteidigung gewünschte Bewährung kam für die Richter wegen des Fehlens jeglicher positiver Sozialprognose ebenfalls nicht in Betracht.