Nichts ging mehr: Offenkundige Probleme mit Drogen und Alkohol führten einen Angeklagten aus Nümbrecht vom Landgericht ins Krankenhaus.
ProzessMann aus Nümbrecht kam mit Blaulicht von der Anklagebank ins Krankenhaus
Wie bereits zum Auftakt des Verfahrens warteten sämtliche Beteiligte auch zur geplanten Urteilsverkündung wieder auf den Angeklagten. Der 49 Jahre alte Angeklagte hat offenkundig ein gewaltiges Alkohol- und Drogenproblem. Während er zum Prozessbeginn vor Wochenfrist noch von zwei Polizeibeamten nach einer rund zweistündigen Verzögerung vorgeführt werden konnte, ging nun nichts mehr.
Ausfall des Beschuldigten aus Nümbrecht führt zur Verschiebung des Urteils
Nach den Plädoyers hatte die Vorsitzende Richterin Isabel Köhne nämlich eine Pause angesetzt und kurz vor deren Ablauf wurde der 49-Jährige mit dem Rettungswagen in das Bonner Marienhospital gefahren. Während er mit seinem Anwalt Christoph Wahlefeld auf einer Mauer im Freien die Mittagssonne genoss, hatte der Angeklagte plötzlich über Übelkeit geklagt.
Wäre der Mann vorsätzlich nicht erschienen, hätten die Richter der Elften Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Köhne das Urteil auch in dessen Abwesenheit verkünden können. Gesundheitliche Probleme – auch, wenn sie dem Alkohol- oder Drogenmissbrauch geschuldet wären – machen aber eine Verschiebung der Urteilsverkündung unumgänglich.
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Angeklagter aus Nümbrecht muss wohl nicht in die Psychiatrie
Das größte Damoklesschwert, das über dem Angeklagten schwebte, scheint sich aber inzwischen in Luft aufgelöst zu haben: Dem Angeklagten drohte nämlich die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Unisono plädierte aber sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Wahlefeld auf eine zehnmonatige Freiheitsstrafe.
Die hohen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber an die dauerhafte Unterbringung geknüpft hat, liegen nach übereinstimmender Ansicht von Anklage und Verteidigung nicht vor. Grundsätzlich ist das Gericht aber natürlich frei in seiner Entscheidung. Sollte die Kammer den Angeklagten aber ebenfalls für schuldfähig halten; bliebe die spannendste Frage, ob die Strafe wie von seinem Anwalt gefordert zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die ihm vorgeworfenen Taten hatte der Angeklagte gleich nach dem verspäteten Prozessbeginn unumwunden zugegeben. Er sei wütend gewesen, weil er sich von dem Bekannten erniedrigt gefühlt habe. Auf einer Busfahrt nach Nümbrecht-Benroth, war der 49-Jährige alkoholisiert mit einem Bekannten aneinandergeraten. Laut Anklage stach er mit einem Cuttermesser in Richtung seines Kontrahenten. Der Mann wurde nicht verletzt, nur seine Jacke wurde in Mitleidenschaft gezogen. Zeugen benachrichtigten sofort die Polizei.
Bei seiner Festnahme war ein Alkohol- und Drogentest vorgenommen worden, der einen Blutalkoholwert von 1,87 Promille ergab. Außerdem hatte der Mann Psychopharmaka genommen und gekifft. Das Urteil soll nun in der kommenden Woche verkündet werden.