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Alte ZiegeleiKritik aus Nümbrechter Gewerbegebiet verfängt beim Landesbetrieb nicht

Lesezeit 3 Minuten
Nümbrecht-Elsenroth, Landesstraße 350, die aktuelle Anbindungssituation zum Gewerbegebiet Alte Ziegelei.

So sieht sie jetzt aus, die Zufahrt von der Landesstraße 350 runter ins Gewerbegebiet Alte Ziegelei in Nümbrecht-Elsenroth.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW reagiert auf die Kritik von Gewerbetreibenden zur Anbindung der „Alte Ziegelei“ in Nümbrecht-Elsenroth.

Wenn man über den Wiehler Ortsteil Großfischbach ins Gewerbegebiet Alte Ziegelei in Nümbrecht-Elsenroth fährt, dann weiß der mobile Navigationsassistent Google Maps bislang noch nichts von der neuen Verkehrsführung auf der L 350. Man möge bitte links in die Straße „Alte Ziegelei“ abbiegen, zwischen Autowerkstatt und Forsttechnik-Unternehmen, rät das Navi.

Schild war versehentlich stehen geblieben

Das geht allerdings nicht mehr, denn seit etwa einem Monat leitet eine Verkehrsinsel alle Fahrzeuge, die dort links rein wollen, geradeaus weiter in den neuen Kreisverkehr. Der verfügt über eine eigene Abfahrt zu den Gewerbebetrieben.

Die Neuerung hatte bei einigen dort Ansässigen Betrieben für Kritik gesorgt (wir berichteten). Der Ärger war noch größer geworden, als es zeitweise plötzlich so aussah, dass die Straße Alte Ziegelei vollständig vom Verkehr abgebunden werden sollte – ein Verkehrsschild zwang auch alle, die nach rechts ins Gewerbegebiet einbiegen wollten, zum Dranvorbeifahren. Das Problem war schnell geklärt, das falsche Schild war versehentlich beim Abräumen der Baustellenbeschilderung stehen geblieben, erklärt Nümbrechts Bürgermeister Hilko Redenius.

Rechts abbiegen ist jetzt also wieder möglich. Das betont auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die für die Umgestaltung zuständige Stelle. Für die von Gewerbetreibenden vorgetragenen Kritikpunkte hat man dort kein Verständnis. „Die alte Zufahrt bleibt geöffnet. Das Einbiegen in das Gewerbegebiet ist als Rechtsabbieger möglich. Weiterhin kann man als Rechtsabbieger aus dem Gewerbegebiet auf die Landesstraße einbiegen“, heißt es in einem Antwortschreiben der Abteilung Zentrale Kommunikation des Landesbetriebs. Gleichzeitig könne der Hauptverkehr zur Erschließung des Gewerbegebietes über den neuen Kreisel abgewickelt werden.

Die Mittelinsel ist für Feuerwehrfahrzeuge überfahrbar ausgebildet.
Aus der Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW

Was sagt der Landesbetrieb zu dem Vorwurf, dass sich der weitere Weg, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt fahren müssen, auf „zig tausende Kilometer im Jahr“ summiere? Nur diesen einen Satz: „Der Abstand zwischen den beiden Zufahrten in das Gewerbegebiet beträgt zirka 300 Meter.“

Hauptkritikpunkt, den die ansässigen Gewerbetreibenden Stefan Moog und Rainer Galunder gegenüber dieser Zeitung vorgetragen hatten, war die Befürchtung, dass sich im Falle eines größeren Feuerwehr- oder sonstigen Rettungseinsatzes durch die neue Zuwegung Schwierigkeiten ergeben könnten – etwa, weil die Einsatzfahrzeuge die Mittelinsel nicht überqueren könnten.

Keine Verengung vorgesehen

Dazu Straßen NRW: „Die Mittelinsel ist für Feuerwehrfahrzeuge überfahrbar ausgebildet, sodass diese im dringenden Einsatzfall, falls eine Zufahrt über den Kreisverkehr nicht möglich sein sollte, die Mittelinsel queren können.“

Und auch der Befürchtung, dass die Zufahrt durch bauliche Maßnahmen verengt werden könnte, erteilte der Landesbetrieb eine Absage: „Die alte Zufahrt verbleibt wie im Bestand für den Verkehr regelkonform ausgebildet. Eine Verengung ist nicht vorgesehen.“