Morsbacher AsylbewerberMutmaßlicher Vergewaltiger gab sich als Polizist aus
Gleicher Saal, gleicher Vorwurf, gleicher Täter – nur ein anderes Opfer. Vor fast zehn Jahren stand der Mann schon einmal vor dem Bonner Landgericht und musste sich wegen der Vergewaltigung einer 21-jährigen Bonner Studentin verantworten.
2013 wurde der abgelehnte Asylbewerber zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, darin einbezogen ein Urteil aus Dessau wegen erpresserischen Menschenraubes. Fast zehn Jahre hat der heute 36-Jährige hinter Gittern gesessen und kam anschließend in eine Morsbacher Notunterkunft. Da er keinen Pass besitzt und seine Nationalität nicht zu klären ist, kann er nicht abgeschoben werden.
An der Tür geklingelt
Seit Freitag steht der Mann wieder vor der 3. Großen Strafkammer. Diesmal muss er sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer 25-jährigen Bonnerin in drei Fällen verantworten. Am Abend des 14. März 2022, so die Anklage, soll er gegen 23 Uhr in der Bonner Altstadt erneut an der Tür einer Wohngemeinschaft geklingelt haben. Die junge Frau glaubte, ihre Mitbewohnerin habe den Schlüssel vergessen, und öffnete. Der Mann soll ihr sofort den Mund zugehalten, sie in die Wohnung gedrängt und erklärt haben, er sei von der Geheimpolizei, seine Kollegen fahndeten im Haus nach Terroristen. Dann soll er sich mit der Frau im WG-Zimmer eingeschlossen, sie gefesselt, geknebelt und ausgezogen haben. Erst nach der dritten Vergewaltigung, so die Staatsanwältin, habe er die Wohnung verlassen.
Zu den Vorwürfen könne der Angeklagte nichts sagen, erklärte Verteidiger Martin Kretschmer, da er „keinerlei Erinnerung“ habe. Nicht daran, dass er nach Bonn gefahren war, geschweige denn an die Rückkehr nach Morsbach. Auch wenn es, so der Verteidiger, „nach der Spurenlage keine ernsthaften Zweifel daran gibt, dass das so passiert sein muss.“ Allerdings sei der Mandant bereit, sich untersuchen zu lassen. Das Gericht hat dafür mit der psychiatrischen Gutachterin Dr. Nahlah Saimeh forensische Prominenz beauftragt.
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Die Kammervorsitzende Claudia Gelber wies den Angeklagten darauf hin, dass die Beweise erdrückend seien, da er DNA-Spuren hinterlassen habe. Auch sei sein Handy in Tatortnähe gewesen. Für den Angeklagten stehe die Sicherungsverwahrung im Raum. Die 25-Jährige soll nie mehr in die Wohnung zurückgekehrt sein. Ihre Aussage soll – so der Antrag der Nebenklage – ohne Öffentlichkeit stattfinden, möglichst sogar ohne den Angeklagten.