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Umtauschfrist bis JanuarDas Ende des „Lappens“ naht auch in Oberberg

Lesezeit 4 Minuten
Na, auch schon länger her, dass Sie den Führerschein gemacht haben? Zumindest dann, wenn Sie noch so einen in rosa oder gar einen in grau haben.

Der rosafarbene „Lappen“ verschwindet langsam, aber sicher endgültig.

Die alten grauen und rosafarbenen Lappen haben so langsam, aber sicher ausgesorgt: Im kommenden Januar endet die letzte Umtauschfrist.

Die Zeit der grauen und rosafarbenen Führerscheine läuft endgültig ab: Bis zum 19. Januar 2025, also in vier Monaten, müssen alle Personen, die 1971 oder später geboren sind, ihren alten Lappen gegen den neuen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Das ist die letzte Altersgruppe, die die Fahrerlaubnis noch umtauscht – die älteren Oberberger sind schon durch. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis 19. Januar 2033 Zeit lassen.

Es droht ein Verwarngeld

Wer vor 1971 geboren ist, für den ist die Umtauschfrist spätestens Anfang dieses Jahres abgelaufen und der sollte sich also beeilen, das neue Kärtchen zu bekommen. Denn: „Der Umtausch ist verpflichtend“, heißt es in einer Mitteilung der NRW-Landesregierung, „wer nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro in Deutschland.“

Beim Führen eines Kraftfahrzeugs sei laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen, heißt es beim Landesministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr auf Anfrage: „Die Ordnungswidrigkeiten werden durch die Bußgeldstellen der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörden (in NRW sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte) geahndet.“

Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht.
Aus einer Info des Landes NRW

Der Oberbergische Kreis teilt auf Anfrage mit, dass der Führerscheinumtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden soll, die nach dem Wohnortprinzip zuständig ist. Wer also in Oberberg den Führerschein gemacht hat, später aber verzogen ist, beantragt den Umtausch am aktuellen Wohnort.

Übrigens: „Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht, nur die Gültigkeit des bisherigen Führerscheindokuments. Als nostalgische Erinnerung an frühere Zeiten darf der alte Führerschein behalten werden, wenn dieser entwertet ist. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig“, heißt es in einer Info des Landes NRW.

Wer im Oberbergischen Kreis seinen Führerschein umtauschen will, wendet sich an die Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach-Niederseßmar – zuvor muss ein Termin vereinbart werden.

Wer nicht in der Kreisstadt, sondern in einer der zwölf anderen oberbergischen Städte und Gemeinden gemeldet ist, kann den Tausch auch in seinem Bürgerbüro oder beim Bürgerservice in seinem Rathaus beantragen, teilt der Oberbergische Kreis mit. „Den neuen Führerschein kann man sich dann bequem nach Hause schicken lassen.“ Wer online seine Identität nachweisen kann (beispielsweise durch Onlineausweis), der kann den Führerschein-Umtausch auch online beantragen. Der Oberbergische Kreis empfiehlt, sich möglichst zeitig um einen Termin zu kümmern. Wie lange wartet man denn zurzeit auf einen Umtausch-Termin? Das sei unterschiedlich.

Tipp: Täglich ins System schauen

„Über das Terminvergabesystem können Termine bei der Führerscheinstelle bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden“, heißt es auf Nachfrage beim Kreis. „Falls kein Termin zur Verfügung steht ist es ratsam, am nächsten Tag erneut ins System zu schauen, da täglich zwischen 6.45 und 7.30 Uhr zusätzliche Termine freigeschaltet werden, wenn absehbar ist, dass ausreichend Personal im Dienst ist. Dann sind unter Umständen auch noch kurzfristige Termine, vielleicht sogar noch am selben Tag möglich.“

Dunkelziffer unbekannt

Wie viele Führerscheininhaber vom Jahrgang 1970 oder früher es bisher versäumt haben, der Tausch-Pflicht nachzukommen, ist bei der Führerscheinstelle nicht bekannt. Wenn man sich so umhört, kann man aber den Eindruck gewinnen, dass die Dunkelziffer hoch ist.

In den nächsten Jahren müssen dann auch jene älteren Führerscheine umgetauscht werden, die schon im Scheckkartenformat vorliegen: Solche, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht sein, solche mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 dann bis 19. Januar 2027 und jüngere dann in den Folgejahren.


Hintergrund der neuen Dokumente

Zum Hintergrund der Neuregelung heißt es auf der Internetseite der Landesregierung NRW:

„Grundsätzlich müssen bis zum 19. Januar 2033 nach Vorgaben der Europäischen Union alle Motorrad- und Autoführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Dies betrifft auch etwa 10 Millionen Dokumente in Nordrhein-Westfalen, die schrittweise ihre Gültigkeit verlieren.“

Die Neuregelung gehe auf eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung von 2013 zurück, mit der die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. „Darin ist festgelegt worden, dass alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind und danach neu beantragt werden müssen.“

Gleichzeitig sei festgelegt worden, dass alle schon zu dem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Führerscheine innerhalb von 20 Jahren (bis zum 19. Januar 2033) umgetauscht werden müssen.

„Ziel der Maßnahme war eine Vereinheitlichung der derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der EU und Erhöhung der Fälschungssicherheit.“


Weitere Umtauschfristen

Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass auch Führerscheine im Scheckkartenformat unter Umständen umgetauscht werden müssen, und zwar dann, wenn diese noch als unbefristete Dokumente ausgestellt worden sind.

Das sind die Termine:

Ausstellungsjahr Umtausch bis

1999-2001 19. Januar 2026

2002-2004 19. Januar 2027

2005-2007 19. Januar 2028

2008 19. Januar 2029

2009 19. Januar 2030

2010 19. Januar 2031