Vorwurf des sexuellen MissbrauchsProzess gegen Gummersbacher endet mit Freispruch
Köln/Gummersbach – Der Prozess am Landgericht Köln gegen einen 38-Jährigen aus Gummersbach wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen endete am Mittwoch nach sechs Verhandlungstagen mit einem Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Vater von zwei Mädchen im Alter von acht und 14 Jahren im Juni angeklagt, eine etwa gleichaltrige Schulfreundin seiner älteren Tochter von Anfang bis Mitte 2019 in vier Fällen sexuell missbraucht zu haben, wobei es ein Mal beim Versuch geblieben sein soll. Laut Anklage sei es auch zu „beischlafähnlichen“ Handlungen gekommen. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe abgestritten.
Öffentlichkeit zum Teil ausgeschlossen
Am letzten Verhandlungstag war die Öffentlichkeit bei den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgeschlossen, da auch die vorherigen Verhandlungen teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatten.
Nach einer längeren Beratung begründete der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann den Freispruch damit, dass für keinen der angeklagten Fälle objektive Beweise gefunden werden konnten: „Das ist ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage.“
Abweichende Aussagen gemacht
Problematisch sei gewesen, dass die 14-Jährige von Übergriffen berichtet habe, die schon vor dem angeklagten Zeitraum stattgefunden hätten, als sie acht oder neun Jahre alt war. Zudem seien mehrere Beschreibungen logisch nicht stimmig gewesen. Kaufmann ließ keinen Zweifel daran, dass er den Aussagen des Mädchens grundsätzlich Glauben schenkt, doch seien ihre Schilderungen den Anklagepunkten nicht eindeutig zuzuordnen gewesen, zumal sie einer Aussagepsychologin gegenüber abweichende Angaben gemacht habe.
„Das Kind wirkte hoch belastet und hatte große Probleme, seine Aussagen zu machen“, führte der Vorsitzende weiter aus. „Wir gehen davon aus, dass es übergriffiges Verhalten gegeben hat, aber eine konkrete Zuordnung war nicht möglich.“
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Er drückte seine Hoffnung aus, dass das Mädchen durch diesen Prozess keine zusätzliche Traumatisierung erfahre und ermahnte den Angeklagten, sein Verhalten zu überdenken: „Sie spielen mit dem Feuer.“