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Strom für 75.000 EuroGummersbacher wegen Plantage mit 700 Pflanzen vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten

Am Montag wurde die Verhandlung nach längerer Unterbrechung fortgesetzt.

Köln/Gummersbach – Die im Juni begonnene Verhandlung vor der 25. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts gegen zwei Gummersbacher ist am Montag fortgesetzt worden – nach einer Unterbrechung wegen der Corona-Erkrankung einer Richterin.

Die beiden Männer, 36 und 39 Jahre alt, werden beschuldigt, in der Zeit von Februar 2018 bis April 2019 im Gummersbacher Stadtteil Vollmerhausen eine Cannabisplantage mit gut 700 Pflanzen betrieben zu haben.

Nachdem die Anpflanzungen in einer Doppelgarage wegen des ungewöhnlich hohen Wasserverbrauchs aufgeflogen waren, stellte die Polizei etwa 42 Kilogramm der Pflanzen mit einem geschätzten Verkehrswert von mehr als 45.000 Euro sicher.

Gummersbacher müssen 75.000 Euro für Strom zahlen

Rund 38.000 Kilowattstunden Strom für die 46 Hochleistungsleuchten und das Belüftungssystem sollen die Angeklagten dabei – unter Umgehung des Zählers – aus dem Stromnetz entnommen haben. So lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf Handel mit Betäubungsmitteln in nichtgeringer Menge sowie die Entziehung elektrischer Energie.

Die beiden Angeklagten legten vor Gericht ein volles Geständnis ab: Aus Geldsorgen hätten sie die Plantage aufgebaut, sagten sie. Durch den Verkauf der Rauschmittel sei ein Gewinn von wenigstens 25.000 Euro zu erwarten gewesen. Zuvor hätten sie jedoch weitere Schulden in Höhe von mehr als 10.000 Euro machen müssen, um die Plantagenausstattung sowie die Jungpflanzen aus den Niederlanden bezahlen zu können.

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Die Verteidigerinnen der Angeklagten legten der Vorsitzenden Richterin Dr. Isabel Voßgätter genannt Niermann jetzt eine Quittung vor, nach der Mietrückstände für die Garage in Höhe von 6000 Euro im Juni beglichen worden seien. Offen geblieben sind jedoch weiterhin die Kosten für den abgezapften Strom, die der Energieversorger mit rund 75.000 Euro beziffert, was der Verteidigung jedoch als wesentlich zu hoch erscheint.

Unter anderem diese Summe soll dann bei der nächsten Verhandlung vor dem Kölner Landgericht geklärt werden.