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Neu aufgerolltMesserangreifer von Gummersbach schweigt weiter vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Messerangreifer 
steht vor dem Landgericht und wird ins Gericht geführt.

Der Messerangreifer von Gummersbach sitzt inzwischen nicht mehr im Rollstuhl, doch sein Gang ist nach den Treffern der Polizei weiterhin langsam und gekrümmt, als er am Donnerstag in den Gerichtssaal kommt.

Weil geklärt werden muss, ob der Messerangreifer von Gummersbach schuldunfähig ist, muss der Prozess am Landgericht neu aufgerollt werden.

Er ist langsam, läuft gekrümmt und humpelt, als Justizwachtmeister den 31-Jährigen in Saal 5 des Kölner Justizzentrums führen. Die Hände des Messerangreifers von Gummersbach sind eigentümlich verkrampft, an der rechten hat er nur noch Daumen und zwei Finger. Die linke, ebenfalls durch Kugeln aus Polizeiwaffen zerfetzte Hand, hält der 31-Jährige indes verborgen. Bis heute ist das gesamte Erscheinungsbild des Mannes von den schweren Verletzungen gezeichnet, die ihm im November 2023 durch den Schusswaffen-Einsatz von drei Polizisten zugefügt wurden, nachdem er die Beamten mit einem Messer angegriffen hatte.

Dem Angeklagten droht die dauerhafte Unterbringung in der Forensik

Seit Donnerstag wird der Fall um den Messerangriff vom 14. November 2023 vor einer Backstube in der Gummersbacher Fußgängerzone vor dem Kölner Landgericht neu aufgerollt. Zuvor war das Verfahren wegen einer nicht auszuschließenden psychischen Erkrankung des Angeklagten und einer damit im Raum stehenden dauerhaften Unterbringung des 31-Jährigen in einer Psychiatrie, vom Amtsgericht Gummersbach ans Landgericht verwiesen worden.

Der Grund: Dauerhafte Unterbringungen in eine Psychiatrie dürfen nur von Großen Strafkammern an Landgerichten, die mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt sind, angeordnet werden. Zur Last gelegt werden dem 31-Jährigen von der Staatsanwaltschaft schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Polizeibeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff. Am Tattag hatte der Angeklagte zunächst im Supermarkt Dornseifer eine Dose Bier aus einem Regal genommen und die Dose noch im Laden ausgetrunken. Als er von einer Mitarbeiterin angesprochen und ermahnt wurde, das Bier zu bezahlen, soll der Angeklagte die Frau mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt haben. Anschließend habe er sich zwei weitere Dosen Bier genommen und das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen, hieß es in der Anklage.

Mit Messer in der Hand auf die Polizisten zugestürmt

Als Polizeibeamte den 31-Jährigen kurz darauf am Busbahnhof stellen wollten, habe der Angeklagte die Beamten mit einem „Cuttermesser in der Hand“ bedroht, sagte die Staatsanwältin. Das Geschehen habe sich dann vor einen Backshop in der Fußgängerzone verlagert, wo ein Beamter versucht habe, den Angeklagten mit einem Stuhl zu schlagen — vermutlich um ihn zu entwaffnen, was aber misslang. Zudem sei es zu einem Pfefferspray-Einsatz gegen den Angeklagten gekommen, der aber wirkungslos geblieben sei. Dann habe der Angeklagten einen der Beamten bei einem Handgemenge mit dem Messer im Gesicht verletzt und sich zunächst entfernt. Plötzlich habe sich der 31-Jährige aber umgedreht und sei „mit ausgestrecktem Arm mit dem Cuttermesser in der Hand“ auf die Beamten zugestürmt, woraufhin drei Beamte vielfach auf den 31-Jährigen schossen und ihn schwer verletzten. Dabei waren auch zwei unbeteiligte Passanten verletzt worden, vermutlich durch Querschläger.

Wie schon beim Verfahren vor dem Amtsgericht Gummersbach schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Neben dem Vorfall um die Polizeischüsse, werden dem 31-Jährigen in zwei weiteren Anklagen weitere Körperverletzungsdelikte zu Lasten seines früheren Vermieters sowie gegen zwei weitere Polizeibeamte vorgeworfen. Beginnen konnte die Verhandlung nur mit 40-minütiger Verspätung. Der Vorsitzende der 18. Großen Strafkammer, Volker Köhler, erklärte hierzu, dass einer der beiden Schöffen in Gummersbach lebe, ihm der Fall bekannt sei und er einen Geschädigten beruflich kenne. Dem Vernehmen nach handelt es sich hierbei um einen der beiden verletzten Passanten. Weder die Staatsanwältin, noch Verteidigerin Juliana Metten wollten hierzu zunächst Erklärungen abgeben.