Vor dem Gummersbacher Amtsgericht räumte der 32 Jahre alte Angeklagte die meisten Tatvorwürfe ein.
AmtsgerichtGummersbacher wird wegen zweifachen Diebstahls zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein 32-Jähriger musste sich wegen zweifachen gewerbsmäßigen Diebstahls und räuberischen Diebstahls in einem minder schweren Fall vor dem Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef in Gummersbach verantworten. Nach dem Verlesen der Anklageschrift erklärte der Verteidiger des Gummersbachers, dass die Vorwürfe des zweifachen Diebstahls zuträfen, doch im Falle des räuberischen Diebstahls sich der Sachverhalt etwas anders zugetragen habe.
Prozess am Amtsgericht Gummersbach: Zeugin war verhindert
Laut Staatsanwältin soll der Angeklagte Alkoholika in einem Lebensmittelmarkt erst in einen Einkaufswagen, anschließend in eine Tasche gepackt und sich Richtung Notausgang begeben haben. Eine Mitarbeiterin hatte dies beobachtet. Sie hielt ihn an der Schulter fest und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des Diebstahls. Er entriss sich ihrem Griff, schubste sie zur Seite und flüchtete durch den Notausgang.
„Mein Mandant hat sich aus ihrem Griff befreit, aber dass er sie geschubst haben soll, daran kann er sich nicht erinnern“, erklärte der Rechtsanwalt. Besagte Mitarbeiterin hätte nun Licht ins Dunkel bringen können. Doch als einzige der sieben geladenen Zeugen war sie nicht erschienen. Auf telefonische Nachfrage von Richter Neef erklärte die Frau, sie habe im Amtsgericht Bescheid gesagt, aus persönlichen Gründen nicht zum Prozess kommen zu können. Sie musste wegen Feierlichkeiten zum Friseur, wo sie sich während des Telefonats auch gerade befand. Eine spontane Änderung ihrer Pläne seien nicht möglich.
Gerichtsverfahren gegen einen Gummersbacher wird eingestellt
Daraufhin wurde das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Vorwurfs des räuberischen Diebstahls in einem minder schweren Fall eingestellt. Gemessen mit den anderen beiden Vorwürfen, würde diese weitere Tat im Urteil nicht so schwer ins Gewicht fallen, erklärte Neef. Weil der Angeklagte sich wegen der anderen beiden Vorwürfe des Diebstahls geständig zeigte, verzichtete das Schöffengericht auf die Aussagen der anderen sechs geladenen Zeugen.
Der Verteidiger berichtete, dass sein Mandant viele Jahre alkohol- und drogensüchtig gewesen sei, sich aber Anfang dieses Jahres eigenständig in Therapie begeben habe. Nach einer Entgiftung befindet sich der 32-Jährige daher seit März in stationärer Behandlung. Ist diese beendet, will der Gummersbacher in eine betreute Wohnform wechseln.
Vier Vorstrafen waren unter seinem Namen zu finden und am Ende der Hauptverhandlung verurteilte das Schöffengericht den 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Unter anderem ist eine Auflage, die stationäre Therapie zu beenden und auch zukünftig weder Alkohol noch Betäubungsmittel zu konsumieren. Dieses muss er regelmäßig nachweisen.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Rechtsanwalt erklärten den Verzicht auf Rechtsmittel, sodass das Urteil mit sofortiger Wirkung rechtskräftig war.