Drei Zeugen waren vom Gummersbacher Schöffengericht geladen worden. Der Hauptangeklagte bekam eine Bewährungsstrafe.
Chatverläufe verlesenGummersbacher Schöffengericht verurteilt drei Drogenhändler
Ein 32-jähriger Wiehler musste sich wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in 16 Fällen vor dem Gummersbacher Schöffengericht verantworten. Zudem angeklagt waren seine Lebensgefährtin, der Beihilfe in sechs Fällen, davon ein Fall in nicht geringen Mengen, vorgeworfen wurde, und ein Freund des 32-jährigen Wiehlers, der sich ebenfalls wegen Beihilfe in drei Fällen und dem Erwerb von Betäubungsmitteln in sieben Fällen, verantworten musste.
24-Jährige will nichts von Geschäften gewusst haben
Während die 32- und 27-jährigen angeklagten Männer die Vorwürfe, die sich zwischen November 2020 und März 2023 in Gummersbach, Engelskirchen, Köln und andernorts ereignet haben sollen, größtenteils einräumten, gab die 24-Jährige an, nichts von den Nebengeschäften ihres Lebensgefährten gewusst zu haben und bestritt jegliche Beteiligung, sodass das Verfahren am zweiten Verhandlungstag fortgesetzt wurde. Drei Zeugen waren vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef geladen worden.
Ein 28-jähriger Zeuge, der selber Beschuldigter in dieser Sache war und gesondert vor Gericht stand, machte von seinem Schweigerecht gebrauch. Die anderen beiden Zeugen indes, eine 22-jährige Frau und ein 24-jähriger Mann, gaben an, den Hauptangeklagten zu kennen. Er sei ihnen als Käufer und Verkäufer von Betäubungsmitteln bekannt. Die beiden anderen Angeklagten seien ihnen aber nicht bekannt, sagten sie einstimmig.
„Sie können hier alles erzählen. Wir müssen es allerdings auch glauben“
Nachdem die Aussagen beendet waren, widmete sich das Gericht den sechs Fällen, die der 24-Jährigen zur Last gelegt wurden. Sie soll in fünf Fällen als Kurierfahrerin Beihilfe geleistet und es hingenommen haben, dass Betäubungsmittel in ihrer gemeinsamen Wohnung aufbewahrt wurden. Richter Neef verlas Chatverläufe zwischen dem 32-jährigen Hauptangeklagten und potenziellen Käufern, in denen immer wieder auch von seiner „Frau“ die Rede war. Dennoch blieb sie dabei, nichts von den Betäubungsmitteln in der Wohnung und von seinem Nebengeschäft gewusst zu haben.
„Sie können hier alles erzählen. Wir müssen es allerdings auch glauben“, zweifelte der Staatsanwalt an der Wahrheit ihrer und der Aussage des Lebensgefährten, dass sie unschuldig sei.
Am Ende wurde der Hauptangeklagte wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens in 16 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 27-jährige Angeklagte wurde wegen Beihilfe in sechs Fällen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 15 Euro und die 24-jährige Angeklagte wegen Beihilfe in einem Fall ebenfalls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.