Lange Liste an Vorwürfen34-Jähriger wegen Delikten vor Gummersbacher Amtsgericht

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Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Gummersbach – Die Liste an Vorwürfen gegen einen 34-jährigen Angeklagten war lang: Die Staatsanwaltschaft warf ihm Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, räuberischer Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Am Ende der Hauptverhandlung wurde das Verfahren vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gummersbach vorläufig eingestellt.

Ein psychiatrischer Gutachter, der sich in mehreren Gesprächen ein Bild vom Zustand des Angeklagten gemacht hatte, ging in zwei Fällen aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum und einer bereits 2018 diagnostizierten Psychose von Schuldunfähigkeit aus, in zwei weiteren Fällen konnte er eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen.

Waffen bei der Festnahme gefunden

Da der Angeklagte 2021 in einem ähnlichen Verfahren bereits rechtskräftig verurteilt worden war, waren sich die Verfahrensbeteiligten einig, dass eine Verurteilung im Ergebnis nicht weiter ins Gewicht gefallen wäre. Die fünfjährige Bewährungsstrafe, wegen der sich der 34-Jährige in regelmäßigem Kontakt zu seiner Bewährungshelferin befindet, dauert noch mindestens vier Jahre an. Doch was war geschehen?

In der Zeit zwischen dem 13. Juli und 26. Oktober 2020 soll der Angeklagte in Bergneustadt und andernorts laut Anklage in Lebensmittelgeschäften und einer Eisdiele Waren entwendet haben. In einem Fall seien bei der Festnahme Waffen gefunden worden. Zudem fielen gegenüber Geschädigten und Polizeibeamten beleidigende Worte, den Filialleiter eines Geschäfts bewarf der Angeklagte laut Anklage gar mit einer Sektflasche, die ihn nur knapp verfehlte.

Komplette Toilette in Mülltonne entsorgt

Eine Geschädigte gab bei der Polizei an, der Angeklagte habe eine verdreckte Toilette mitsamt Fäkalien in ihrer Mülltonne entsorgt und diese an die Straße gestellt. Ein weitere Zeuge  berichtete, dass der 34-Jährige trotz kalter Außentemperaturen lediglich mit einer kurzen Hose bekleidet und ohne Schuhe mit einer Eisenstange die Scheibe eines Lotteriegeschäfts eingeschlagen und Tabak entwendet habe.

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Nach seinem letzten Gespräch mit dem Angeklagten im Sommer revidierte der Gutachter die Diagnose seines Kollegen aus 2018. „Der Angeklagte ist heute clean und weist aufgrund dessen keine Anzeichen einer Psychose mehr auf. Dennoch halte ich ihn für hochgradig rückfallgefährdet“, so der Gutachter. Der Angeklagte selbst könne sich an die Taten aus 2020 nicht mehr erinnern. Der 34-Jährige arbeitet mittlerweile bei einem Logistikunternehmen und hat sich eigeninitiativ um einen ambulanten Suchttherapieplatz bemüht. (bs)

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