Einbruch in FahrradladenMann soll in Gummersbach ahnungslos Dieb assistiert haben

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Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Gummersbach – Für einen 33-jährigen Mann endete am Donnerstag ein Strafverfahren vor dem Gummersbacher Schöffengericht mit einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dem Automechaniker war laut Anklageschrift vorgeworfen worden, mit einem unbekannten weiteren Mann am 5. Juni dieses Jahres in ein Gummersbacher Fahrradgeschäft eingebrochen zu sein und E-Bikes und Pedelecs mit einem fünfstelligen Warenwert gestohlen zu haben.

Über seinen Verteidiger gab der Angeklagte zu Protokoll, dass er in Köln in einer Kneipe von dem Unbekannten angesprochen worden sei. Der habe gesagt, dass er etwas abholen müsse, aber keine gültige Fahrerlaubnis besitze. Der Mann habe ihm 500 Euro für die Hilfe angeboten. Finanziell schlecht aufgestellt, sei er der Bitte nachgekommen. „Mein Mandant hatte keine Ahnung, dass der Mann einen Einbruchdiebstahl geplant hatte“, sagte der Verteidiger.

Polizei sucht weiterhin nach Mittäter

In Gummersbach angekommen, habe der Angeklagte im Transporter gewartet, während der Mittäter sich Zugang zum Ladengeschäft verschafft haben soll und nach und nach mit den Bikes wieder rausgekommen sein soll. Als der Angeklagte aufgefordert worden sei, eines der Räder wegzufahren, sei er misstrauisch geworden. Weil Zeugen diesen Einbruch beobachtet und den Angeklagten an der Flucht gehindert hatten, wurde er von der Polizei festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.

Die Bikes konnten sichergestellt werden. Von dem Mittäter fehlt weiterhin jede Spur und auch zur Identitätsfindung konnte der Angeklagte nichts beitragen. Weil der 33-Jährige den Tatvorwurf zugab, verzichtete das Gericht auf die Vernehmung der geladenen Zeugen. „Es gibt zwei Möglichkeiten, wie sich die Tat ereignet hat. Entweder, Sie haben an der Planung und Durchführung mitgewirkt oder es ist so abgelaufen, wie Sie es heute erzählt haben: Dass Sie als Fahrer fungiert haben, um etwas abzuholen“, sagt der Vorsitzende Richter Ulrich Neef.

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Als der Angeklagte für weitere 100 Euro nochmals helfen und eines der Räder wegfahren sollte, so Neef, sei der Angeklagte zwar misstrauisch geworden, habe die Tat aber nicht verhindert. Mehr als diese sogenannte sukzessive Mittäterschaft konnte das Amtsgericht dem Angeklagten nicht nachweisen. Denn an dem Einbruch selbst sei der Angeklagte nicht beteiligt gewesen.

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