Auf Wunsch einer Französin, die der Angeklagte online kennengelernt hatte, hatte er drei Konten eingerichtet und ihr den Zugang gewährt.
Waldbröler AmtsgerichtNümbrechter (38) war wegen Geldwäsche angeklagt
Liebe macht blind. Dass diese Aussage nicht nur eine Floskel ist, musste ein 38-jähriger Nümbrechter am eigenen Leib erfahren. Ihm war Geldwäsche im siebenstelligen Bereich vorgeworfen worden. Dafür musste sich der Familienvater nun vor dem Waldbröler Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Kevin Haase verantworten. Das Verfahren wurden schlussendlich gegen eine Auflage eingestellt.
Am 24. Oktober 2022 ging laut Anklage auf das Konto des Angeklagten ohne Angaben eines Verwendungszwecks eine Summe von 25.000 Euro ein. Diesen Betrag transferierte der 38-Jährige noch am selben Tag auf drei Konten von Finanzdienstleistern. Dieser Transaktion war ein fast zweijähriger Chatkontakt vorausgegangen.
2020 hatte der Angeklagte online eine junge Französin kennengelernt
Bereits 2020 hatte der Angeklagte online eine junge Französin kennengelernt. Der zunächst freundschaftliche Kontakt habe sich zu einem anzüglichen, romantischen Austausch entwickelt, hieß es vor Gericht. So ließ die vermeintliche Herzdame während der Unterhaltungen verlauten, dass sie Probleme habe, denn ihr Ex-Mann habe einen Titel gegen sie erwirkt und ihr Konto sei gepfändet. Eine zu erwartende Erbschaft ihrer verstorbenen Eltern könne sie deshalb nicht erhalten, weil sie das Geld nicht an ihren Ex-Mann verlieren wolle.
Der Angeklagte soll vorgeschlagen haben, dass das Geld auf sein Konto überwiesen werden könne. „Er hoffte, ihr das Geld dann in Bar zu geben und sie so in Persona zu treffen“, erklärte der Verteidiger. Doch sie fand Ausreden, sodass es zu keinem Treffen kam. Aber das Geld ging pünktlich am 24. Oktober 2022 auf seinem Konto ein, überwiesen von einem angeblichen Notar.
Geld stammte aus Straftat
Auf Wunsch der Französin hin hatte der Angeklagte bei drei Finanzdienstleistern Konten eingerichtet und ihr den Zugang gewährt. Die erste Zahlung wurde von ihr auch direkt abgeholt, die nächste Überweisung würde zurückgebucht und das Konto des Angeklagten eingefroren. „Zweifelsfrei stammte das Geld nicht wie von der Dame angegeben aus einer Erbschaft, sondern aus einer Straftat“, sagte der Verteidiger, doch trotz erster Zweifel habe der Angeklagten seiner Herzdame geglaubt und weiterhin auf ein Zusammentreffen gehofft.
„Sie ist höchst professionell vorgegangen. Das habe ich in diesem Ausmaß auch noch nicht kennengelernt“, so der Verteidiger. Zu einem Treffen mit der Französin kam es aber dennoch nicht, dafür musste sich der Angeklagte nun einer Verhandlung vor dem Amtsgericht stellen.
„Bei einer ersten Kontaktaufnahme musste ich ihm auch erklären, dass der vermeintliche Notar kein Notar ist“, so der Rechtsanwalt. Vielmehr hatte sich die kriminelle Gruppe um die Französin herum illegal Zugang zu einem Konto verschafft, um an dessen Guthaben zu kommen.
Der Geschädigte, der weder den Angeklagten noch die Täter kannte, konnte an der Verhandlung nicht teilnehmen, da es auf dem Weg nach Waldbröl zu einem Autounfall kam. Einen finanziellen Schaden aufgrund des Tatgeschehens habe dieser nicht davon getragen – die Summe wurde ihm wieder zurückerstattet.
Ein Teil des Geldes, rund 5000 Euro, die die Täterin noch abbuchen konnte, ist nun vom Angeklagten zu ersetzen. „Ist diese Auflage erfüllt, wird das Verfahren eingestellt“, so Richter Kevin Haase.