Angeklagter mit Asperger-Diagnose hatte auch Bilder und Videos mit Kindern archiviert.
Neun Monate zur BewährungFaible für Pornos bringt Mann vor Waldbröler Gericht
Auch eine einmalige Verfehlung bleibt nicht ohne Folgen. Das musste ein 60-Jähriger aus der Nähe von Waldbröl erfahren: In der Marktstadt wurde er jetzt zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt, nachdem ihn Richter Carsten Becker für den Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte in der Zeit von Sommer 2021 bis ins Frühjahr vergangenen Jahres hinein schuldig gesprochen hatte.
Im einzelnen, so die Bonner Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte mehr als 100 Fotos und zwölf Videos von Kindern sowie mehr als 160 Bilder und 16 Videos besessen. Diese hätten sexuelle Handlungen gezeigt. Bei der Durchsuchung im März vergangenen Jahres seien zwei Notebooks und drei externe Festplatten sichergestellt worden. Die Daten seien in einem Ordner namens „Schweinebilder“ gespeichert gewesen, zu sehen seien Selbstbefriedung und mehrere Varianten von Geschlechtsverkehr. Der Verteidiger des Angeklagten räumte sämtliche Vorwürfe ein, betonte jedoch, dass sein Mandant dieses Vorgehen reflektiert habe und es bereue.
Mann hat eine ausgeprägte Sammelleidenschaft
Inzwischen sei der 60-Jährige zur Einsicht gekommen, dass es sich bei den Personen auf den Bildern um reale Menschen handele. Der Anwalt schilderte, dass der 60-Jährige ein Asperger-Autist sei, was sich bei ihm unter anderen in einer ausgeprägten Sammelleidenschaft äußere. Vorwiegend habe er allerdings erlaubte Pornografie mit Erwachsenen archiviert – und massenweise Landschaftsbilder. Der Beschuldigte unterstrich, dass er sich nach diesem Vorfall Gedanken gemacht habe über seine Schuld: „Ich habe in meinem Testament verfügt, dass mein Nachlass als Teil der Wiedergutmachung Opfern sexualisierter Gewalt zugutekommen soll.“ Sein Betreuer führte aus, dass die Diagnose Autismus erst 2016 festgestellt worden sei, seither befinde sich der 60-Jährige in Therapie.
Der Verteidiger ergänzte, dass bei Asperger-Autisten die Wahrnehmung von Empfindungen anderer Menschen verlangsamt erfolge. Ein Ziel der Therapie sei es, diesen Vorgang zu beschleunigen. Der Angeklagte betonte, dass er im Mai 2021 sämtliche Bilder an nur einem Nachmittag aus einem Internetportal heruntergeladen habe, diese Aufnahmen seien damals noch nicht so schnell von Algorithmen gelöscht worden: „Das war früher ein Schlaraffenland für Menschen, die Anregungen brauchen.“ Die Verteilung auf mehrere Datenträger erklärte er mit dem Umstand, dass er der Strukturen von Datenordnern eher ein Chaot sei.
In ihrem Plädoyer bezeichnete die Staatsanwältin die Vorwürfe als bestätigt und forderte ein Jahr Haft auf Bewährung. Der Verteidiger hielt angesichts der über den Autismus hinausgehenden, gesundheitlichen Belastung fünf Monate für ausreichend. Vor seinem Urteil hatte Richter Becker festgestellt, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war. Zudem erlegte er ihm auf, die Fortsetzung der Therapie nachzuweisen.