Am 9. Juni 2024 wählt Europa das neue Europäische Parlament. Deutsche Abgeordnete werden 96 Sitze besetzen können. Wir erklären, wie Sie wählen können.
ErgebnisSo hat Gummersbach bei der Europawahl 2024 gewählt – CDU gewinnt vor AfD
Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Europawahl 2024 in Gummersbach für Sie hier zusammengestellt.
Europawahl 2024: So hat Gummersbach gewählt
Die Ergebnisse für Gummersbach sind seit 20.41 Uhr komplett ausgezählt.
Europawahl 2024: Wie kann ich in Gummersbach wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag 16 Jahre alt sind – erstmals bei dieser Europawahl übrigens, vorher lag das Wahlalter bei 18 Jahren –, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind oder Bürgerin oder Bürger aus einem Mitgliedsstaat sind und in Deutschland wohnen.
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Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Hier finden Sie unter anderem Informationen dazu, in welchem Wahllokal Sie wählen können und ob es barrierefrei erreichbar ist.
In Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich zunächst ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu musste ein Antrag bei der Gemeinde am Wohnort gestellt werden – spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, also dem 19. Mai 2024. Das entsprechende Formular finden Sie hier oder ausgedruckt bei den Wahlämtern der Gemeinden. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich schon für die vergangene Europawahl 2019 haben registrieren lassen, brauchen den Antrag nicht erneut zu stellen. Alle Informationen dazu sowie zu etwas komplizierteren Fällen finden sich auf den Seiten der Bundeswahlleiterin.
Sind sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen, steht es jedem Bürger und jeder Bürgerin frei, persönlich oder per Briefwahl die Stimme abzugeben. Einen Vordruck zum Beantragen der Unterlagen gibt es schon mit der Wahlberechtigung, ansonsten kann der Wahlschein bei der Gemeinde des Hauptwohnortes schriftlich beantragt werden. In Gummersbach geht dies hier.
Europawahl 2024: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was kann ich tun?
Auch wenn Sie keine Unterlagen erhalten sollten, können Sie in jedem Fall an der Wahl teilnehmen, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber eine erwartet haben, wenden Sie sich an das Wahlbüro unter 02261/87 0.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie aber wählen – per Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Briefwahlbüro beziehungsweise Wahllokal, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dort eingetragen sind, können Sie sich ebenfalls an das Wahlbüro unter 02261/87 0 wenden.
Detaillierte Informationen zu Wahlen veröffentlicht der Oberbergische Kreis hier.
Briefwahl in Gummersbach – Wie wähle ich per Post?
Ab dem 29. April können Briefwahlunterlagen im Wahlbüro persönlich, schriftlich oder online beantragt und abgeholt werden. Gummersbachs Briefwahlbüro befindet sich beim Fachdienst 1.2 / Wahlen am Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach. Sie erreichen es unter briefwahl@gummersbach.de oder unter 02261/87 0 (Öffnungszeiten siehe unten).
Die Briefwahl können Sie auch per Post beantragen, indem Sie den Vordruck zurücksenden, der der Wahlbenachrichtigung beigelegt ist. Sie bekommen die Briefwahlunterlagen dann zugeschickt.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag der zuständigen Stelle vorliegen. Wer es nicht rechtzeitig schafft, den Brief zur Post zu bringen, kann den Umschlag auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben. Postalisch sollten die Wahlbriefe spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesendet werden – in diesem Fall also am 5. Juni.
Direkte Briefwahl für Europawahl in Gummersbach – Wie wähle ich vorab?
Die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist eine Sonderform der Briefwahl. Im Wahlbüro kann in den Wochen vor der Wahl die Beantragung der Briefwahl und/oder die Abgabe der Briefwahlstimme in Person erfolgen.
In Gummersbach geht das im Wahlbüro am Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach.
Wann ist das Wahlbüro in Gummersbach geöffnet?
Öffnungszeiten:
Montag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, 1. Samstag im Monat von 9 bis 13 Uhr und am 7. Juni von 8 bis 18 Uhr.
Darf ich durch eine bevollmächtigte Person wählen?
Nein, die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Europawahl nicht möglich.
Europawahl 2024: Wie viele Stimmen habe ich und wie zählen sie?
Sie haben nur eine Stimme für die Europawahl.
Deutschland stellt 96 Sitze im Europäischen Parlament. Wer diese Sitze belegt, wird bei der Europawahl entschieden. Die Parteien stellen dafür geschlossene Listen auf, die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten wird dabei im Voraus festgelegt und bestimmt, in welcher Priorität die Personen ins Parlament aufgenommen werden. Die Stimme der Wählerinnen und Wähler wird für die Partei gesetzt, nicht für einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten. Wie viele der Namen auf der Liste schließlich im Europäischen Parlament einziehen, entscheidet sich anteilig am Wahlergebnis.
Welche Partei kann ich in Gummersbach wählen?
Mit der einzigen Stimme bei der Europawahl wählen Sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Europäischen Parlament. Parteien und politische Vereinigungen können sogenannte Wahlvorschläge für die Europawahl einreichen, die Frist dafür endete am 18. März 2024. Daraufhin entscheidet der Bundeswahlausschuss, welche Vorschläge zugelassen werden und veröffentlicht eine Liste bis zum 22. April 2024. Genauere Informationen zu diesem Termin sowie zu weiteren Fristen und Stichtagen gibt es hier. Anders als bei den Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl in Deutschland übrigens keine Wahlkreise, Wahlgebiet ist die gesamte Bundesrepublik.