DrogenhandelJunger Familienvater in Gummersbach auf der Anklagebank

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Amtsgericht Gummersbach

Ein 24 Jahre alter Angeklagter muss sich vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantworten.

Der 24 Jahre alte Angeklagte, der sich vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantworten muss, wollte sich im Vorfeld einer Personenkontrolle entziehen. Auf der Flucht vor der Polizei wurde er gestoppt, stürzte zu Boden und wehrte sich dann gegen seine Festnahme mit Schlägen und Tritten.

In Verhandlung geht es um Festnahme eines 24-Jährigen wegen Drogenhandels Gummersbach. Ein Verfahren vor dem Gummersbacher Schöffengericht gegen einen 24-jährigen Bergneustädter ist vertagt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass weitere Polizisten vor Gericht gehört werden. Dem 24-jährigen Vater zweier Kinder wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt.

Laut Anklage Handel mit Betäubungsmitteln

Laut Anklage soll der Mann Ende September 2021 auf dem Grundstück eines Lebensmittelgeschäfts in Bergneustadt Handel mit Betäubungsmittel getrieben haben. Bei der Durchsuchung des Angeklagten sollen Polizeibeamte Kokain, Ecstasy und Marihuana, teilweise für den Verkauf in Tütchen verpackt, gefunden haben. Der Angeklagte soll im Vorfeld versucht haben, sich der Personenkontrolle zu entziehen. Auf der Flucht sei er von einem Polizisten gestoppt worden und dabei zu Boden gefallen.

Polizisten sollen beleidigt worden sein

Gegen die Festnahme habe sich der 24-jährige mit Schlägen und Tritten gewehrt und versucht, sein Handy auf dem Asphalt zu zerstören. Zudem soll er die Beamten beleidigt haben. In der Verhandlung ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger zu Protokoll geben, dass er den Tatvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis voll umfänglich einräume. Von den bei ihm gefunden Betäubungsmitteln habe ihm nur das Marihuana gehört, das er regelmäßig konsumiere.

Rechtsanwalt hält Anklageschrift in Teilen für fehlerhaft

Zum Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung sei die Anklageschrift zum Teil fehlerhaft, wie der Rechtsanwalt erklärte: „Mein Mandant lag auf dem Bauch, das Handy in seiner Hand darunter. Aber er wollte es nicht zerstören. Die Kratzer entstanden durch den mehrmaligen Kontakt des Displays mit dem Asphalt.“ Weil sich sein Mandant gegen die Fixierung wehrte und dabei auch beleidigende Worte gefallen seien, soll sich einer der Beamten gegenüber dem Angeklagten unsachgemäß verhalten haben. Einer der Polizeibeamten äußerte sich zu den Geschehnissen. Er konnte sich noch an die Verfolgung, die Festnahme und die Tritte und Schläge des Beschuldigten erinnern.

Richter will mehr Zeugen hören

Die Frage des Verteidigers, wie genau die Festnahme vonstatten gegangen sei, wie der Angeklagte auf dem Boden festgehalten wurde, konnte der Beamte aber nicht genau beantworten. Weil auch ein Bericht der anderen Polizisten Fragen aufwarf, entschied der Vorsitzende Richter Ulrich Neef auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verhandlung für weitere Zeugenaussagen auf einen anderen Zeitpunkt zu vertagen. 

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