Nahe der Leppe-Deponie sollen vier Windkraftanlagen gebaut werden, doch das will die Gemeinde Engelskirchen nicht.
MetabolonWarum Engelskirchen gegen den geplanten Windpark ist
Die Windräder würden den Metabolon-Gipfel überragen: Doch ob die vier 250-Meter-Anlagen neben dem Kegel der früheren Leppe-Deponie kommen, ist auf absehbare Zeit nicht entschieden.
Aktuell liegt der Antrag für den Bau der 6,6-Megawatt-Anlagen beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises. Die Pläne sind einsehbar und noch läuft die Frist für Widersprüche.
Auch Anwohner können bis Freitag, 15. Juni, Einspruch erheben. „Wir prüfen jede Eingabe“, sagt Andre Steiniger, Leiter des zuständigen Kreisamts. Unter den Widersprüchen wird dann auch die Gemeinde Engelskirchen zu finden sein, die als betroffene Kommune ebenfalls in dem Verfahren gehört wird.
Widerspruchsfrist gegen das Windkraftprojekt läuft noch
Und die Gemeinde will das Windpark-Vorhaben nicht unterstützen. Die Entscheidung, sich gegen das Projekt nahe dem Metabolon-Gipfel auszusprechen, sei das Ergebnis eines Abwägungsprozesses in den vergangenen Monaten gewesen, berichtet Bürgermeister Gero Karthaus.
In der Zeit hatten weitere Windkraft-Unternehmen Projekte in der Gemeinde vorgestellt. Die Westfalenwind aus Paderborn hatte den Antrag für den Metabolon-Windpark gestellt. Projektleiter Marcel Welsing ist überrascht von der Entscheidung aus Engelskirchen. „Wir haben den bisherigen Austausch mit der Gemeindeverwaltung als kooperativ wahrgenommen“, sagt Welsing.
Westfalenwind will mit der Gemeinde reden
Das Unternehmen wolle nun weitere Gespräche mit der Gemeinde führen. Das Unternehmen habe nach wie vor Interesse, den Windpark zu entwickeln, betont Unternehmenssprecher Björn Theis. Ausschlaggebend für Engelskirchens Politik und Verwaltung sei, dass die Belastung der Anwohner in den benachbarten Orten zu groß sei. „Wir sind der Windkraft zugewandt, aber es muss verträglich sein“, betont Bürgermeister Karthaus.
Die Gemeinde wolle die Belastung für ihre Einwohner in Sachen Sichtachsen, Lärm und Schattenschlag so gering wie möglich halten, bekräftigte er in der vergangenen Woche in einem Gespräch. Beim Standort nahe Metabolon sei die Belastung zum Beispiel für die Ortschaft Bickenbach in Summe zu groß.
Wenn Mitte dieses Monats die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, geht das Kreisumweltamt in die Prüfung. Doch das Verfahren ist kompliziert, denn Engelskirchen ist eine der wenigen Kommunen, die schon eine Windkraftvorrangzone im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat. Die wurde bereits in den 1990er Jahren beschlossen.
Nach Einschätzung der Verwaltung bedeutet das, dass erstmal nur innerhalb dieser Vorrangzone überhaupt Windkraftanlagen eine Genehmigung erhalten können. Beim Metabolon-Windpark steht aber nur eine der vier Anlagen tatsächlich innerhalb dieser Vorrangzone.
Vorrangzone für Windkraft in Engelskirchen
An einer neuen Planung arbeitet das Land gerade erst. „Derzeit beschränkt sich das Planungsrecht auf diese Vorrangzone“, erklärt Andre Steiniger. Geprüft werden müsse dann allerdings, ob diese Vorrangzone weiland korrekt ausgewiesen worden ist.
Hält die Vorrangzone dieser Prüfung stand, sei ein Antrag schon aus rechtlichen Gründen „zwingend abzulehnen“, bestätigt Umweltdezernent Frank Herhaus. Fällt die Vorrangzone allerdings, gilt dasselbe Prinzip, wie in Kommunen ohne diese Zone.
Entscheidung über Windräder nahe Bickenbach bis Ende 2024
Und dann kann ein Antrag – wie bereits geschehen – gestellt werden. Aber auch dann muss die Gemeinde, auf deren Grund und Boden die Windkraftanlagen gebaut werden, erst noch zustimmen.
Bis Ende des Jahres sei eine Entscheidung über den Antrag realistisch, so Umweltamtschef Steiniger. Es ist das erste Genehmigungsverfahren für Anlagen dieser Größenordnung im Oberbergischen Kreis, es dürfte aber nicht das letzte gewesen sein.
Warum in Oberberg der Kreis Windkraftanlagen genehmigt
Windkraftanlagen, die mehr als 50 Meter hoch sind, benötigen eine Genehmigung nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Darin werden die Auswirkungen der Anlagen auf die Umwelt geprüft. Diese Genehmigung ist notwendig, um überhaupt an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen zu können, ohne die wiederum die Anlagenbetreiber nicht an den Strommarkt kommen.
Zuständig für die Prüfung sind in NRW die Unteren Umweltschutzbehörden der Kreise oder der kreisfreien Städte, in Engelskirchen also das Umweltamt des Oberbergischen Kreises. Das Genehmigungsverfahren hat eine Konzentrationswirkung. Das heißt: Fast alle weiteren behördlichen Entscheidungen werden gleich mitgeprüft.