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Viele VorträgeSchwerpunktwoche zu Ethik in der GFO Klinik Engelskirchen

Lesezeit 3 Minuten
Chefarzt Dr. Roland Hutzschenreuter (r.) gehörte zu den Referenten.

Auch Chefarzt Dr. Roland Hutzschenreuter (r.) gehörte zu den Referenten während der Ethikwoche in der GFO Klinik Engelskirchen.

Seit 2010 gibt es an der GFO Klinik Engelskirchen, also dem St. Josef Krankenhaus, ein Ethikkomitee.

Fragen, die die Ethik betreffen, begegnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankenhaus regelmäßig. Oft geht es dabei um nicht weniger als ein Menschenleben. Und deswegen muss in Ausnahmesituationen oft schnell entschieden werden, was richtig ist. Vor allem ist zu beachten, was der Patient möchte. Aber was, wenn der nicht ansprechbar ist? Soll alles getan werden, was medizinisch möglich ist? Liegt eine Patientenverfügung vor? Wo? Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Wenn ja: Wer hat sie?

In der GFO Klinik Engelskirchen, also dem St. Josef Krankenhaus, gibt es seit 2010 ein (heute 17-köpfiges) Ethikkomitee, das mit Vertretern aller Fachabteilungen besetzt ist. Dieses hat jetzt erstmals für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die Interesse hatten – ausdrücklich aus allen Bereichen des Krankenhauses – eine ganze Themenwoche rund um solche ethische Fragen organisiert.

„In der Medizin und in der Pflege müssen moralische Vorstellungen und Sachkenntnis eine Balance bilden“, heißt es dazu in einem Schreiben der GFO Klinik. Das eigene Handeln und Verhalten richte sich einerseits an Regeln und Vorgaben aus, andererseits müssten diese Vorgaben reflektiert und nicht blindlings befolgt werden.

Interesse war groß

Das Ethikkomitee stand eine Woche lang täglich an einem Informationsstand für Fragen zur Verfügung; darüber hinaus gab es täglich wechselnde Vorträge zu verschiedenen Themen.

Das Spektrum reichte von der rechtlichen Situation bei Suizidassistenz über den Umgang mit Patientinnen und Patienten im Finalstadium bis hin zu konkreten Fragen rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ehegattennotvertretungsrecht. Über letzteres Thema sprachen beispielsweise Chefarzt Dr. Roland Hutzschenreuter und Dr. Mirja Katrin Modreker, Chefärztin der Geriatrie und zertifizierte Ethikberaterin im Gesundheitswesen, vor rund zwei Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Mehrere Kinder, mehrere Meinungen

Sie umrissen das Wichtigste und berichteten von Fällen aus der Praxis. Etwa von dem, als ein Patient nicht ansprechbar war, alle Kinder über eine gültige Vorsorgevollmacht verfügten – aber alle unterschiedliche Meinungen vertraten, wie es nun weiter gehen soll.

Besser sei es, schilderte etwa Dr. Modreker, wenn alle Kinder den Willen der Eltern kennen, aber nur ein Kind als Bevollmächtigter bestimmt wird.

Was war 2010 Anlass, das Ethikkomitee zu gründen? „Das war im Grunde meine Erfahrung als Pflegekraft hier im Haus“, sagt Sabine Cassel, heute Qualitätsmanagementbeauftragte der Klinik. Es habe zu Beginn ihrer Arbeit im Krankenhaus ab 1979 Situationen gegeben, in denen sie sich entsprechende Unterstützung gewünscht hätte.

Dann habe ich ein Seminar besucht, das mich sehr bewegt und auch ein Stück weit geprägt hat.
Qualitätsmanagementbeauftragte Sabine Cassel

„Damals wurde nicht darüber gesprochen, wenn Neugeborene gestorben sind“, erinnert sich Sabine Cassel. „Aber dann habe ich ein Seminar besucht, das mich sehr bewegt und auch ein Stück weit geprägt hat – ein Trauerseminar, auch mit betroffenen Eltern.“ Später, als Qualitätsmanagementbeauftragte, habe sie dann gesagt, es sei an der Zeit, ein Ethikkomitee zu gründen, „mit dem Gedanken, dass die Mitarbeitenden im Haus, egal welcher Profession, eine neutrale Unterstützung erfahren sollten“. In gewissen Situationen unterstützen, auf neutralem Wege Entscheidungen finden, Entscheidungen mittragen – das sind die Aufgaben des Komitees, sagt Cassel.

Neben Modreker und Cassel haben noch weitere Mitglieder des Komitees in Engelskirchen die   entsprechende Fortbildung für die Moderation ethischer Fallbesprechungen – diese sei aber nicht vorgeschrieben. „Wir haben uns im Ethikkomitee darauf geeinigt, dass wir jeden dazu befähigen“, erklärt Sabine Cassel.


Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Umfangreiches Material mit Hintergrundinformationen und Textbausteinen bzw. Formulierungshilfen für jedermann finden sich beispielsweise auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Dort kann man sich unter dem Stichwort „Publikationen“ auch verschiedene Broschüren herunterladen.