In der Benutzungsordnung der Gemeinde Engelskirchen werden die Bewohner über die Nachtruhe sowie Sorgfaltspflichten unterrichtet.
BenutzerordnungEngelskirchen will Geflüchtete mehr in die Pflicht nehmen

Die regelmäßige Reinigung von Treppenhaus und Co. soll in den Flüchtlingsunterkünften in Engelskirchen von den Bewohnern vorgenommen und kontrolliert werden.
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Eine neue Benutzungsordnung für die Unterkünfte, in denen Flüchtlinge und Obdachlose wohnen, hat jetzt die Gemeinde Engelskirchen eingeführt. Das teilte die Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses mit. Darin würden die Bewohner über die Nachtruhe sowie Sorgfaltspflichten unterrichtet. Die Ordnung erläutere etwa die geforderte Mülltrennung, Rücksichtnahme gegenüber anderen Bewohnern und ein energiesparendes Heizen.
Gleichzeitig seien auch neue Reinigungsdienste eingeführt worden, berichtete Miriam Figura vom Fachbereich Soziales und Senioren. Jede Wohnung – beziehungsweise jedes Haus – erhalte einen Putzplan für die Reinigung und Pflege im Innen- und Außenbereich. Die Reinigung erfolgt durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Mit den Maßnahmen werde die Eigenverantwortung gefördert. Zudem werde die Einhaltung der Benutzungsordnung, die in die verschiedenen Landessprachen übersetzt worden sei, kontrolliert. Und bei Nichtbeachtung sollten auch Sanktionen erfolgen, wie Norbert Hamm, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, ausführte. Wie das genau aussehen werde, könne er noch nicht genau sagen, aber es sei etwa denkbar, 20 Euro von den Geldleistungen einzubehalten. Natürlich sei das Ganze ein sehr sensibles Thema, aber die Regeln würden vorher durch den Sozialarbeiter mit den Bewohnern besprochen. Insgesamt kümmerten sich drei Mitarbeiter der Gemeinde darum, dass die aktuell rund 530 Geflüchteten auch betreut würden.
Eingeführt soll die neue Ordnung in den Unterkünften, die der Gemeinde gehören
Eingeführt und kontrolliert werde die neue Ordnung zuerst in den Unterkünften, die der Gemeinde gehörten, oder den Häusern oder Wohnungen, die angemietet worden seien. Zudem könne man nur in den Fällen sanktionieren, in denen die Bewohner auch Leistungen von der Gemeinde und nicht vom Jobcenter erhielten, so Hamm. Zurzeit sind 100 Personen in gemeindeeigenen Wohnungen und 157 in angemieteten Wohnungen und Häusern untergebracht. 273 Geflüchtete lebten in privatem Wohnraum.
Von den 530 Geflüchteten stammen 323 Personen aus der Ukraine, darunter 104 schulpflichtige Kinder. Das sei insbesondere für die Grundschulen eine große Herausforderung, sagte Hamm.
Erst mal Erfahrung mit der neuen Regelung sammeln
Von den 323 Geflüchteten aus der Ukraine erhalten 221 Bürgergeld durch das Jobcenter, 21 beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Gemeinde Engelskirchen und 34 Personen Leistungen der Sozialhilfe. Die restlichen 47 Personen sind in Engelskirchen gemeldet, verdienten ihren Lebensunterhalt aber eigenständig, informiert die Verwaltung.
Man müsse jetzt erst mal Erfahrung mit der Benutzungsordnung sammeln, und die Umsetzung betreuen, aber es sei auch nicht zu vermitteln, dass externe Kräfte für die Reinigung bezahlt werden müssten. Die Kommunikation sei bei der Umsetzung und Kontrolle wichtig, war sich der Ausschuss einig. Man sei davon ausgegangen, dass es eine entsprechende Ordnung schon gebe.