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MedizinDem Klinikum Oberberg beschert das E-Rezept Probleme – Arzt weigert sich

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In Oberberg heißt es aus Apotheken und Arztpraxen, dass das elektronische Rezept inzwischen gut funktioniere. Das Foto zeigt eine Versichertenkarte, die in ein Lesegerät gesteckt wird.

In Oberberg heißt es aus Apotheken und Arztpraxen, dass das elektronische Rezept inzwischen gut funktioniere.

Das E-Rezept ist in Oberberg angekommen, so heißt es zumindest aus Arztpraxen und Apotheken. 215 von mehr als 230 örtlichen Praxen nutzen es.

Seit etwas mehr als 100 Tagen werden Medikamente meist auf elektronischem Wege verschrieben, nach einem in Oberberg durchaus holprigen Start berichten Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker auf Nachfrage dieser Zeitung nun, dass das E-Rezept weitestgehend fehlerfrei funktioniere und tatsächlich Entlastung schaffe.

Wir können keine Kolleginnen und Kollegen zwischen unserem Haus, der Arztpraxis und der Apotheke hin- und herfahren lassen.
Astrid Rauschmeier, Leiterin eines Pflegeheims für Seniorinnen und Senioren in Waldbröl

Nicht so im Klinikum Oberberg: „Krankenhäuser sind anders organisiert und daher zu Umstellungen gezwungen“, erklärt Sprecherin Angela Altz. „In den großen Ambulanzen, in denen viele Medizinerinnen und Mediziner gleichzeitig arbeiten und gemeinsam wenige Computer nutzen, verursacht das System Probleme in der Organisation.“ Ein ständiges Ein- und Ausloggen verzögere die Abläufe, daher würden die Rezepte erst abends und dann gesammelt freigegeben, führt Altz aus. „Auch für den stationären Betrieb mit vielen Ärztinnen und Ärzten, bei dem zu den unterschiedlichsten Tageszeiten Patientinnen und Patienten auf den Stationen entlassen und mit Rezepten für die weitere Versorgung nach Hause geschickt werden, ist das E-Rezept nicht geschaffen.“

Hinzukomme, etwa in der Gummersbacher Neurologie, dass Erkrankte auch Medikamente erhalten, die sie sich selbst verabreichen. „Das Medikament kann per E-Rezept verordnet werden, für das Material, so auch für die Spritze, muss jedoch ein Papierrezept ausgestellt werden“, ergänzt die Sprecherin.

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In der Wipperfürther Helios-Klinik gibt es noch keine elektronischen Papiere

Allerdings gewährt der Gesetzgeber Einrichtungen wie Krankenhäusern bis zum 1. Januar 2025 und auch Wohnheimen für Senioren bis zum 1. Juli 2025 eine Karenzzeit, in der weiterhin das Papierrezept genutzt werden darf – was etwa der Helios-Klinik in Wipperfürth zugutekommt: „Wir arbeiten noch ohne das E-Rezept und auch ganz ohne die elektronische Krankschreibung, weil uns die dafür notwendigen Erweiterungen der Software noch fehlen“, schildert dort Sprecherin Janine Schulze. „Wir streben die Umstellung bis zum 31. Dezember an.“

Mit Spannung blickt unterdessen Astrid Rauschmeier, Leiterin des Seniorenzentrums am Königsbornpark der Arbeiterwohlfahrt in Waldbröl, auf die Zeit nach dem Stichtag im Juli kommenden Jahres: „Da werden wir wohl kreativ sein müssen“, ahnt sie. „Denn wir können keine Kolleginnen und Kollegen zwischen unserem Haus, der Arztpraxis und der Apotheke hin- und herfahren lassen.“ Und scherzhaft überlegt sie: „Ob uns die Pflegekassen einen Botendienst finanzieren?“ Auf einen solchen Service kann Viktor Koop, Betreiber des Waldbröler Pflegedienstes Phileo, bereits bauen: „Das erledigt eine örtliche Apotheke für uns.“ Ansonsten laufe das E-Rezept für Phileo eher mäßig, urteilt Koop. „Denn noch immer sind nicht alle Arztpraxen darauf eingestellt und nutzen dieses System.“

Björn Hoffmann aus Hückeswagen lehnt die Teilnahme am E-Rezept weiterhin ab

Der Kinder- und Jugendarzt Björn Hoffmann aus Hückeswagen verzichtet sogar konsequent darauf, schon im Herbst hatte der Obmann für Oberberg in dieser Zeitung seine Entscheidung mitgeteilt. Und dabei ist er geblieben: „Es geht um hochsensible Daten meiner Patientinnen und Patienten – wenn die verschwinden, weil meine Praxis mit einem Virus infiziert oder gehackt worden ist, dann nimmt das Verhältnis zwischen ihnen und mir erheblichen Schaden.“ Schließlich öffne die Technik eine Tür zu seiner Praxis, für die er keinen Schlüssel habe. „Aber trotzdem trage ich immer die Verantwortung dafür, wer eintritt.“ Hoffmanns Entscheidung kostet ihn Geld: „Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein kassiert dafür einen Teil meiner Honorare.“

Als gut aufgestellt beschreibt deren Sprecher Christopher Schneider indes den Oberbergischen Kreis: Von mehr als 230 örtlichen Praxen hätten bereits Ende 2023 gut 215 die Telematik-Infrastruktur, das Datennetz hinter solchen medizinischen Dienstleistungen, freigeschaltet. Schneider: „Wir gehen davon aus, dass wir im ersten Quartal dieses Jahres in Oberberg die 100-Prozent-Marke nahezu erreicht haben.“ Eine genaue Erhebung erfolge in den kommenden Wochen.

Auch für Martina Dammüller, Apothekerin in Wipperfürth und Sprecherin für Oberberg in der Apothekerkammer Nordrhein, birgt die Technik heute noch die größten Unsicherheiten: „Zuletzt hat es allerdings weniger Ausfälle gegeben, die Datenleitungen scheinen meist stabil zu sein.“ Das liege wohl daran, dass in Oberberg viele Ärztinnen und Ärzte spät, dann aber gleichzeitig ans Netz gegangen seien.


Sanktionen durch Kassenärztliche Vereinigung

Der Ausbau eines eigenen Datennetzen für medizinische Einrichtungen, der Telematik-Infrastruktur, hat bereits im Jahr 2017 begonnen, mit der Einführung der Elektronischen Patientenakte ist dann 2021 auf Grundlage des Sozialgesetzbuches V die erste Verpflichtung für Arztpraxen geschaffen worden, den Anschluss an dieses Netz herzustellen. 2022 folgte die Pflicht, Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit elektronisch auszustellen, zu Beginn dieses Jahres kam das „E-Rezept“ hinzu.

Ärztinnen und Ärzten, die mit ihren Praxen nicht ans Netz begangen sind, müssen finanzielle Einbußen hinnehmen. Christopher Schneider, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, berichtet: „Praxen, die nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind, werden die Honorare um 3,5 Prozent gekürzt.“ Sollten diese Zugang zum Datennetz haben, aber weder elektronische Patientenakten führen, noch elektronische Rezepte ausstellen, werde das Honorar jeweils um ein Prozent gekürzt.