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Gewerbsmäßiger BetrugBergneustädter droht längere Haftstrafe

Lesezeit 2 Minuten
Außenansicht auf das Amtsgericht Gummersbach.

Die Verhandlung gegen den Bergneustädter wurde vom Amtsgericht wegen der zu erwartenden Straf an das Landgericht abgegeben.

Die Verhandlung gegen einen Bergneustädter war am Gummersbacher Amtsgericht schnell beendet.

Ein 34-jähriger Angeklagter, der bereits wegen anderer Delikte eine Haftstrafe verbüßt, musste sich jetzt auch noch wegen gewerbsmäßigen Betrugs in neun Fällen vor dem Gummersbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef verantworten.

Doch nach einer vom Verteidiger beantragten Unterredung mit dem Schöffengericht und der Staatsanwältin unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschied Richter Neef, den Fall an das Landgericht Köln zu verweisen. Der Grund: Die bei einer Verurteilung zu erwartende Gesamtstrafe unter Einbezug zweier weiterer Urteile vom Landgericht Köln und des Amtsgerichts Olpe könnte über vier Jahren liegen und würde damit die Strafgewalt des Amtsgericht übersteigen.

Falscher Bauunternehmer

In dem aktuellen Verfahren wurde dem Bergneustädter von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von August 2020 bis Oktober 2021 gewerbsmäßigen Betrug in neun Fällen begangen zu haben, dabei entstand ein Schaden im sechsstelligen Bereich. Der Großteil der Schadenssumme entstand dabei im November 2020, als sich der Angeklagte als Bauunternehmer ausgegeben und eine Dortmunder Firma beauftragt haben soll, die Erde auf einem Baugrundstück auszuheben, Kostenpunkt 149.000 Euro, von denen der 34-Jährige nur rund 6600 Euro bezahlt haben soll.

Des Weiteren soll sich der Angeklagte auf Anzeigen im Internet gemeldet und diverse Handwerksdienste angeboten haben, für die er im Vorfeld Anzahlungen von den Geschädigten forderte, die Aufträge aber nicht erledigte. Auch Handys habe er zum Verkauf angeboten und das Geld einkassiert, ohne die Ware zu versenden, und in einem Hotel soll er übernachtet ohne bezahlt zu haben. Stattdessen sei er in der Nacht getürmt. Nach der Verhandlung ging es für den Angeklagten erst einmal wieder zurück ins Gefängnis.