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Vor GerichtAngeklagter für Hitlergruß auf Demo in Gummersbach verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Blick in einen Gummersbacher Gerichtssaal.

Der Fall wurde in Gummersbach verhandelt.

Nach Ansicht des Gerichts hob ein Gummersbacher bei einer Demonstration den Arm zum Hitlergruß. Er muss nun eine Geldstrafe zahlen.

Weil ein 31-jähriger Gummersbacher während einer Demonstration am 2. Mai 2022 in der Gummersbacher Innenstadt den linken Arm zum Hitlergruß hob, wurde er nun wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 55 Euro (2200 Euro) verurteilt.

Der Angeklagte bestritt den Vorwurf

Während der Verhandlung vor dem Gummersbacher Amtsgericht beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. „Ich wollte lediglich einen Bekannten grüßen. Ich habe nichts mit der rechtsradikalen Szene zu tun“, sagte er. Besagter Bekannter hatte den Demonstrationszug mit einer Kamera dokumentiert und das Video damals ins Internet gestellt. Nach kurzer Zeit wurde die Aufnahme aber wieder gelöscht.

Vor Gericht sagte der 53-Jährige: „Nach meinem Empfinden hat er mich einfach nur gegrüßt“. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurde dann auch das Video abgespielt: Zu sehen waren viele Menschen, die in die Kamera lachten und mit Hand und Arm grüßend winkten. Der Angeklagte indes streckte den linken Arm in einer blitzschnellen Bewegung nach vorn.

Der Vorwurf trifft zu, dabei ist es unerheblich, dass Sie den linken Arm gehoben haben.
Richter Ulrich Neef in der Urteilsbegründung

Nach Ansicht der Staatsanwältin bestätige die Aufnahme den Vorwurf der Anklage. „Es war deutlich ein Unterschied zu erkennen zu den anderen Personen, die in die Kamera grüßten“, sagte sie in ihrem Schlusswort. Auch der Verweis des Verteidigers, dass sein Mandant den linken und nicht wie beim Hitlergruß üblich den rechten Arm erhoben habe, sei unerheblich.

Weil der Angeklagte bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, beantragte die Staatsanwältin eine Geldstrafe. So sah es auch das Gericht. „Der Vorwurf trifft zu, dabei ist es unerheblich, dass Sie den linken Arm gehoben haben. Es ist auf dem Video eindeutig ein Unterschied zu den anderen Personen zu erkennen“, begründete Richter Ulrich Neef sein Urteil.

Er verwies auf andere Gerichtsbeschlüsse, die ebenfalls erklärten, dass es für den Hitlergruß unerheblich sei, welcher Arm genützt würde, da unter anderem beim Fehlen des rechten Arms automatisch der linke Arm gehoben würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.