Leverkusen – Es gibt zwar nicht weniger Autos als früher – sondern sogar mehr. Aber gerade deswegen schafft man im Rathaus Anreize für die Abkehr vom eigenen Pkw. Nach langem Anlauf hat der Rat eine Stellplatzsatzung beschlossen. Sie enthält Regeln, die unterm Strich Bus und Bahn fördern. Zum einen, weil sie die Ablöse von Auto-Parkplätzen, die nicht gebaut werden, teurer macht.
Zum anderen, weil sie weniger Stellplätze fordert, wenn Haltestellen von Bus oder Bahn in der Nähe sind: In 500 Meter Umkreis eines Bahnhofs oder 300 Meter um eine Schnellbus-Haltestelle mit enger Taktung müssen künftig 30 Prozent weniger Stellplätze nachgewiesen werden. Bei einer normalen Bushaltestelle kann die Zahl um 20 Prozent verringert werden. Eine „Mobilstation“, wo beispielsweise Räder geliehen werden können, bringt weitere fünf Prozent Bonus bei Stellplätzen. Ebenfalls vorteilhaft soll es sein, wenn zum Beispiel Unternehmen ein Job-Ticket anbieten. Das bringt ihnen fünf Prozent „Nachlass“ beim Stellplatz-Nachweis, der sonst bei einem Platz je 35 Quadratmeter Bürofläche liegt. Auch ein Fahrradverleih oder der Zugang zum Carsharing bringt etwas. Arbeitgeber, die von ihrem Personal eine Parkgebühr fordern, werden in Zukunft übrigens ebenfalls belohnt.
23.000 Euro pro Stellplatz
Bisher galt: Wer nicht die von der Bauordnung geforderte Zahl an Parkplätzen baute, konnte sich durch Zahlung einer Ablöse von dieser Pflicht befreien. Das Prinzip gilt weiterhin; allerdings werden die Ablösesummen nun sehr deutlich erhöht. Die alte Abstufung legte fest, dass Bauherren die Herstellungskosten für einen Stellplatz maximal zur Hälfte tragen mussten; dieser Anteil konnte sich je nach Lage auf 30 oder 20 Prozent weiter verringern. Jetzt müssen die Stellplatzkosten komplett als Ablöse bezahlt werden; der Rabatt kann 20 oder 50 Prozent betragen.
Das bedeutet: Um einen Stellplatz in innerstädtischer Lage abzulösen, werden jetzt 23.000 Euro fällig, in Leverkusens Randgebieten 15.000 Euro. Im besten Fall kommt ein Bauherr also nun noch mit 7500 Euro Ablösesumme davon, vorher waren es 3000 Euro. Durch die geringeren Rabatte will die Stadtverwaltung erreichen, „dass ein Bauherr, der Stellplätze in ausreichender Anzahl herstellt, finanziell nicht schlechter gestellt wird, als derjenige, der die Stellplätze aus Platzgründen nicht herstellen kann“. Neu ist die Ablöse-Regelung für Fahrrad-Abstellplätze. Ein Platz wird in innerstädtischen Gebieten mit 1000 Euro bewertet, außerhalb mit 600.
Die notwendige Stellplatz-Zahl für Autos beträgt eineinhalb je Wohneinheit in Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei größeren Wohngebäuden müssen es 1,2 Plätze für je 100 Quadratmeter Geschossfläche sein. Bei den Gaststätten unterscheidet die Stadtverwaltung zwischen normalen und Schnellrestaurants: Letztere müssen nur knapp halb so viele Stellplätze vorhalten.
Kneipen und Imbisse gleichbehandeln
Das findet man bei Opladen plus nicht gut: Für beide sollten die selben, großzügigeren Regeln gelten, sagte am Montag Oliver Faber im Stadtrat. Sonst werde es noch viel schwieriger, für ein hochwertiges gastronomisches Angebot in der Stadt zu sorgen. Das mochte die Mehrheit im Stadtrat allerdings nicht nachvollziehen und lehnte die Änderung ab.
Auch nicht durchsetzen konnte sich einmal mehr Benedikt Rees von der Klimaliste, der viel größere Zonen fordert, in denen Parkgebühren verlangt werden. Denn er befürchtet mit Blick auf die immer noch nicht abnehmende Zahl an privaten Autos, dass es nichts wird mit der Lenkungswirkung: Wenn nur die Zahl der nachzuweisenden Parkplätze verringert werde, sobald ein Haus nahe genug an einer Bushaltestelle oder einem Bahnhof steht, bringe das noch gar nichts. Dann parkten die Leute ihren Pkw eben auf der Straße. „Die höheren Ablösesummen reichen nicht“, glaubt Rees.