AboAbonnieren

Rechtsstreit in KölnRechte der Familie Mehl-Mülhens ersatzlos gestrichen

Lesezeit 3 Minuten
Schloss Röttgen

Schloss Röttgen

Nach einem langen Rechtsstreit muss die Mehl-Mülhens-Stiftung ihre Satzung offenlegen. Die Schlacht um Zugang und Nutzung der Familienbesitztümer ist jedoch noch nicht entschieden.

Lange hat die aus dem Pferderennsport bekannte Mehl-Mülhens-Stiftung ihre Satzung und alle daran seit 1987 vorgenommenen Änderungen geheim gehalten. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Frühjahr aber entschieden hatte, dass die Stiftung ihre Satzung gegenüber Fiona Streve-Mülhens Achenbach — Nachfahrin der 4711-Duftdynastie und Großnichte von Stiftungsgründerin Maria Mehl-Mülhens — offenlegen müsse, meldete der Bonner Anwalt Eberhard Rott am Donnerstag Vollzug.

Nun scheint sich aber zu bewahrheiten, was Klägerin und Anwalt befürchtet hatten: „Die uns jetzt vorliegende Satzung inklusive der Änderungen zeigt, dass sich der Stiftungsvorstand in wichtigen Punkten weit von dem bei Errichtung der ursprünglichen Stiftungssatzung vorhandenen Willen der Stifterin entfernt hat“, sagte Rott. Dabei sei aber der Wille der Stifterin maßgeblich.

Betretungsverbot für Schloss Röttgen als Auslöser

Entzündet hatte sich der Rechtsstreit zwischen Streve-Mülhens Achenbach und dem Stiftungsvorstand im Sommer 2020, als Streve-Mülhens Achenbach der Zutritt zum Schloss Röttgen, das sich im Besitz der Stiftung befindet, verweigert worden war. Damals hatte die Klägerin einer sympathisch-schrägen Familientradition nachkommen und ihren 47-Elften Geburtstag (47 Jahre und elf Monate) auf dem Gut feiern wollen. Doch der Stiftungsvorstand sprach ein Betretungsverbot aus. Das ließ sich die Großnichte nicht bieten und klagte vor dem Kölner Landgericht. Die Begründung der Klage: Mit dem Betretungsverbot verstoße der Stiftungsvorstand gegen den Stifterwillen. Die 1985 kinderlos verstorbene Maria Mehl-Mülhens, Tochter von Duftwasserfabrikant Peter Paul Mülhens, der das Gestüt Röttgen 1924 gegründet hatte, verfügte in ihrem Testament, dass die Stiftung Alleinerbin von Gestüt und Schloss sei. Sie soll aber auch festgelegt haben, dass Schloss Röttgen für repräsentative Zwecke der Bundesregierung und der Familien Mehl und Mülhens zur Verfügung stehen soll. Doch um dies zu überprüfen, musste sich Streve-Mülhens Achenbach erst den Einblick in die Stiftungsverfassung über drei Instanzen einklagen.

Von besonderem Interesse für Streve-Mülhens Achenbach: Hatte ihre Großtante einen Vorstandssitz für ein Familienmitglied reserviert? Laut Rott kam nun ein pikantes Detail zum Vorschein: Die von der Stifterin vorgesehenen Rechte der Familie, etwa ein Sitz im Stiftungsvorstand sowie die Nutzung des Schlosses, seien erst ersatzlos gestrichen worden, nachdem die Stiftung in erster Instanz vor dem Landgericht unterlegen sei.

Der Rechtsstreit zwischen Stiftung und Streve-Mülhens Achenbach ist aber wohl noch nicht vorbei.Beim ersten Prozess im Januar 2023 vor dem Landgericht wollte Streve-Mülhens Achenbach neben dem Einblick in die Stiftungsverfassung auch die Zugangs- und Nutzungsrechte ihrer Familie für Schloss Röttgen gerichtlich festgestellt wissen. Das Gericht hatte damals aber erstmal den Streitpunkt um den Einblick in die Stiftungsverfassung klären wollen, um dann die anderen beiden Klagepunkte entscheiden zu können.