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Infos für ElternFragen und Antworten zur Schulanmeldung in Leverkusen

Lesezeit 3 Minuten

Symbolbild.

  1. Wird es Tage der Offenen Tür geben? Wo erhalten Eltern Infos?
  2. Fragen und Antworten hat Redakteurin Stefanie Schmidt zusammengestellt.

Leverkusen – Der November naht und damit auch die Anmeldefrist für Grundschulkinder, die 2021/22 ins Schuljahr starten. Doch wie im Schulalltag ist auch hier coronabedingt alles anders: Große Tage der Offenen Tür wie in den vergangenen Jahren, bei denen sich Eltern ungezwungen umsehen und informieren können, wird es in dieser Form wohl kaum geben können.

Individuelle Regelungen

„Wir stellen den Schulen frei, ob sie Informationsveranstaltungen abhalten wollen“, sagt die Stadt. Dabei müssten natürlich die aktuellen Hygienevorschriften beachtet werden. Es könne also sein, dass einige Schulen Informationsveranstaltungen vor Ort anbieten, während andere sich etwa im Internet oder per Video den Eltern präsentieren.

Wir haben zusammengestellt, was Eltern von angehenden Schulkindern wissen müssen:

Wer ist schulpflichtig?

Kinder, die noch nicht zur Schule gehen und vor dem 30. September 2015 geboren wurden, sind im nächsten Schuljahr schulpflichtig. Jüngere Kinder können auf Wunsch der Eltern an einer Grundschule angemeldet werden, dafür müssen die Eltern sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen, die mit Hilfe einer schulärztlichen Untersuchung prüft, ob das Kind entsprechend entwickelt ist. Ebenso können Kinder zurückgestuft werden, bei denen es begründete Zweifel an der Schulreife gibt, dafür müssen Eltern sich mit der Stadt in Verbindung setzen.

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Welche Schule kommt in Frage?

Die Stadt informiert die Eltern darüber, welche zwei Grundschulen die für sie nächstgelegenen sind, darunter sind immer eine Gemeinschaftsgrundschule und eine katholische Grundschule. Diese Schreiben sind bereits verschickt worden, wer keines erhalten hat, sollte sich bei der Stadt melden (Kontakt unten). Sie gehen allerdings nur an Eltern von Kindern, die schulpflichtig werden, Eltern von „Kann-Kindern“ müssen sich selbst informieren. Jedes Kind hat Anspruch auf einen Platz in einer der beiden genannten Schulen – im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.

Sollte eine Schule überlaufen sein, kann es also passieren, dass das Kind an die andere Schule übergeben wird. Eltern können auch eine andere Schule als die beiden genannten wählen – sind Kapazitäten frei, werden auch weiter entfernt wohnende Kinder aufgenommen, Anspruch auf einen Platz haben Eltern hier aber nicht. Wichtig ist, dass die Anmeldung nur an einer Schule erfolgen kann und verbindlich ist. Sollte der Platz nicht gewährt werden können, kümmert sich die Stadt um Ersatz.

Wann ist die Anmeldung?

An dem meisten Schulen findet die Anmeldung Anfang November statt, bis zum 15. November muss sie abgeschlossen sein. Die konkreten Termine an den jeweiligen Schulen stehen in dem Schreiben der Stadt.

Wie kann ich mich informieren?

Die meisten Schulen veröffentlichen Informationen und Termine auf ihren Internetseiten. Wenn Eltern sich für eine bestimmte Schule interessieren, empfiehlt es sich, dort nachzufragen, ob es in diesem Jahr eine allgemeine oder individuelle Informationsveranstaltung gibt.Allgemeine Fragen beantwortet der Fachbereich Schulen unter ☎ 0214 / 406 40 01 oder per E-Mail an:40@stadt.leverkusen.de