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Grünanlagen LeverkusenGrillen an Rhein und Wupper soll weiter erlaubt sein

Lesezeit 3 Minuten

Das Grillen in öffentlichen Grünanlagen ist beliebt, in Leverkusen allerdings nur an bestimmten Stellen erlaubt. (Symbolbild)

Leverkusen – Das Grillen am Hitdorfer Rheinufer soll in dem vorgegebenen Abschnitt, der im vergangenen Jahr für diesen Zweck getestet worden ist, weiterhin erlaubt bleiben. Das hat die Bezirksvertretung I mit großer Mehrheit beschlossen. Ein Antrag von Anliegern aus Hitdorf, der ein komplettes Grillverbot für die öffentlichen Wiesen am Rhein forderte, wurde abgelehnt.

Für ein Verbot plädiert

Dabei hatte Dustin Flock, der den Bürgerantrag in dem Stadtteilgremium begründete, nachdrücklich für ein Verbot plädiert. Die Stadtverwaltung verschweige Tatsachen und liefere nach politischer Vorgabe Gefälligkeitsgutachten ab, wenn sie behaupte, es habe 2018 weniger Beschwerden von Anwohnern in Hitdorf gegeben. Er selbst habe sich mehrfach beschwert, aber der von der Stadt beauftragte private Sicherheitsdienst sei ja nicht direkt zu erreichen.

Es werde zu nah an den Häusern gegrillt und der Rauch mache die Terrassen unbenutzbar. Da keine öffentlichen Sanitäranlagen vorhanden sind, werde „in die Gebüsche geschissen“, Berge von Müll blieben weiterhin zurück und lockten Ratten an. Und es werde immer noch in den Grünanlagen selbst geparkt – oftmals seien das Fahrzeuge mit ME- oder SG-Kennzeichen. Statt am Rheinufer weiterhin solche Grillgelage zu gestatten, sollte alternativ der Hitdorfer See geprüft werden, schlug Flock den Stadtteilpolitikern vor.

Eine Idee, die auch Frank Krause (CDU) nachdrücklich unterstützte. An dem Badesee gebe es Toiletten und ausreichend Abfallbehälter und im Sommer sogar eine Badeaufsicht durch die DLRG. Vor allem aber gebe es keine unmittelbaren Nachbarn, die belästigt würden. Am Ende stimmte die Bezirksvertretung dafür zu prüfen, ob auch an dem Badesee eine Grillzone ausgewiesen werden kann. Ein Abschnitt am Silbersee in Küppersteg soll ohnehin 2019 probeweise Grillzone werden.

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Michael Schmidt vom Fachbereich Ordnung gab zu bedenken, dass der Hitdorfer See im Landschaftsschutzgebiet liege und auch das Baden dort nur zu begrenzten Zeiten zugelassen sei. Zum Vorwurf, der Ordnungsdienst kontrolliere in Hitdorf nicht ausreichend, verwies er darauf, dass im Normalfall nur vier Einsatzkräfte mit zwei Fahrzeugen für das ganze Stadtgebiet im Einsatz seien und natürlich nicht überall sein könnten. Die Verwaltung verwies darauf, dass bei Problemen die Feuerwehr angerufen werden könne. Diese wisse stets, wer im Ordnungsamt rufbereit sei.

Andreas Eckloff (CDU) begründete die Entscheidung seiner Fraktion – mit Ausnahme des Hitdorfers Krause – für eine Grillerlaubnis mit einer sozialen Abwägung: Es habe eben nicht jeder die Möglichkeit, auf eigenem Grundstück zu grillen.

Die Bürger wollten nun einmal gern die Rheinaue dafür nutzen und bei der anschließenden Abfallbeseitigung habe man  dort Fortschritte erzielt. Jonas Berghaus (SPD) stieß ins gleiche Horn: Das Grillen in ausgewiesenen Zone hätte das Problem gut kanalisiert und gemildert. Jetzt ein   Grillverbot zu verhängen wäre „peinlich und spießbürgerlich“.

Gute Erfahrungen

Auch an der Wupper in Opladen bleibt das Grillen in einem ausgewiesenen Bereich erlaubt. Dort hatte man mit zusätzlichen Abfalleimern und häufigeren Kontrollen gute Erfahrungen gemacht. Bleibt allerdings das Problem einer nicht vorhandenen Toilettenanlage. Die dort zuständige Bezirksvertretung II gab daher einvernehmlich eine Prüfung in Auftrag, zu welchem Aufwand eine Baustellentoilette den Notstand mit der Notdurft beheben könnte.