Gegen Pflasterung und SchotterStadt will auf grüne Gärten dringen
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Wenn Bebauungspläne vorsehen, dass private Gärten Ausgleichsflächen für den Landschaftseingriff durch die Bebauung sein sollen, dann müssen diese auch entsprechend bepflanzt werden. Auf diese Selbstverständlichkeit hat die Ratsfraktion der Grünen mit einem Antrag hingewiesen, der eine Kontrolle dieser Pflanzgebote durch die Stadtverwaltung forderte. Schließlich sei eine solche Vorschrift keine Schikane gegenüber den Grundstückseigentümern, sondern solle für eine Verbesserung der Lebenssituation in der Stadt sorgen.
Doch gibt es dagegen ganz offensichtlich Verstöße. Versiegelte Flächen, die zwar vielleicht pflegeleicht seien, aber nichts Positives für das Stadtklima bewirkten, seien immer wieder zu finden, trug Klaus Wolf für seine Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung vor. In der Neuen Bahnstadt Opladen gebe es dekorierte Schotterflächen genauso anzutreffen wie im Wohnbaugebiet Bullenwiese in Schlebusch.
Auch wenn Vorgärten gepflastert und als Parkplätze genutzt würden, sei dies nicht im Sinne der Stadtplaner. Und wenn die Stadtverwaltung aufgrund von Personalmangel dies nicht kontrollieren könne, dann solle wenigsten Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen und punktuell überprüfen.
Eine Idee, die im Ausschuss auf Widerspruch traf. Markus Pott (Opladen plus) distanzierte sich zwar auch von solchen solche „Gärten des Grauens“, befand aber: „Eine Denunziation durch Nachbarn ist eine sehr unglückliche Lösung.“ Und auch Paul Hebbel (CDU) gab den Ratschlag: „Wer weiterhin in guter Nachbarschaft leben möchte, sollte auf solche Hinweise lieber verzichten.“ Statt Kontrollen, Strafen und Verärgerung sei Überzeugungsarbeit wirksamer.
Die betreibe die Stadt bereits, merkte Baudezernentin Andrea Deppe an. „Wir geben schon vorbeugend solche Hinweise in der Bauberatung.“ Auch werde nicht weggeschaut, wenn Fehlentwicklungen bemerkt würden. „Wir suchen dann das Gespräch mit den Eigentümer und geben Hinweise, wie es besser gehen kann.“ Was offensichtlich auch den Antragstellern ausreicht. Wolf selbst erklärte den Antrag damit für erledigt. (ger)