Urteil in BonnLebenslange Haft wegen Mordes nach Überfall auf Senioren in Zülpich-Füssenich

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Ein Polizist steht an der geöffneten Fahrertür eines weißen Transporters. Auf einem blauen Streifen steht der Schriftzug „Polizei“.

Im August 2023 waren in Füssenich ein 76 Jahre alter Mann und seine 77 Jahre alte Frau brutal überfallen worden. Nun hat das Landgericht Bonn ein erstes Urteil gesprochen.

Das Landgericht Bonn ist der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat einen 37-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Lebenslange Haft wegen Mordes in einem und versuchten Mordes in einem weiteren Fall. So lautet das Urteil des Bonner Schwurgerichts. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass ein 37-jähriger Rumäne in den frühen Morgenstunden des 15. August 2023 ein Rentnerehepaar in seinem Haus im Zülpicher Ortsteil Füssenich brutal überfallen hat. Der Ehemann war im Alter von 76 Jahren mehrere Monate nach dem Überfall an den Folgen seiner Verletzungen gestorben, die 77-jährige Witwe tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.

Das Gericht folgt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft und des Anwalts der Witwe. Die Verteidiger hatten sich in ihrem Plädoyer für eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen.

Das Motiv für den Überfall in Füssenich liegt weiter im Dunkeln

Auch nach diesem Urteilsspruch bleiben einige Fragen offen – vor allem die nach einem möglichen Motiv: Ging es um den Inhalt eines Safes, oder sollte der Angriff auf die Senioren eine Art „Denkzettel“ für den Bruder des mittlerweile Verstorbenen sein? Dieser stand eine Zeit lang ebenfalls im Fokus der Ermittler. Der Verurteilte war weder der Initiator des Überfalls noch stand er in einer Verbindung zu den Opfern. Wer die Hinterleute sein könnten, bleibt jedoch unklar.

Dass dieser Fall etwas Besonderes ist, betonte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff in seiner Urteilsbegründung: Er habe in den 22 Jahren, die er nunmehr dem Schwurgericht vorsitze, noch nie ein dermaßen langes Verfahren geführt. Nach zwölf Verhandlungstagen sieht es das Gericht als erwiesen an, dass sich der Angeklagte eines Mordes schuldig gemacht hat. Die Hintergründe dürften, wenn überhaupt, frühestens dann diskutiert werden, wenn die Ermittler weitere Verdächtige angeklagt haben.

37-Jähriger hatte vor Gericht in Bonn ein Geständnis abgelegt

Der 37-jährige Rumäne hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt: Er sei in seinem Heimatland von einer Bekannten angesprochen worden, die ihm einen Job in Deutschland in Aussicht gestellt habe. Daraus wurde nichts – stattdessen sollte er bei dem Überfall auf die Rentner mitwirken.

Über ein Nachbargrundstück gelangten der Mann und mindestens ein Mittäter an das Haus der Senioren, sie stiegen durch ein Lamellenfenster ein, das sich wegen einer lockeren Scheibe von außen öffnen ließ. Die Senioren wurden im Schlaf überrascht, brutal geschlagen, getreten und mit einem Seil gefesselt. Danach verließen die Täter das Anwesen über den Vordereingang.

Der nun Verurteilte wurde an der bulgarisch-griechischen Grenze verhaftet: Er hatte DNA-Spuren an dem Seil hinterlassen und konnte mittels einer europäischen Datenbank identifiziert werden. Sein Genmaterial war in Großbritannien nach einem Ladendiebstahl gesichert worden.

Ein 38-jähriger Mann wird ebenfalls verdächtigt, an dem Raubüberfall beteiligt gewesen zu sein. Auch er war kurz nach der Tat festgenommen, die Untersuchungshaft aber später aufgehoben worden. Als sich nach dem Geständnis des 37-Jährigen vor Gericht weitere Hinweise auf die Täterschaft ergaben, fahndete die Polizei nach dem 38-Jährigen. Vor einem Monat stellte er sich der Polizei. Er ist in Untersuchungshaft, der Prozess ist noch nicht terminiert. Auch der Prozess gegen eine tatverdächtige Frau ist noch nicht angesetzt.

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