Im Prozess vor dem Bonner Schwurgericht geht die Anklage von einem heimtückischen Mord aus. Das Urteil fällt in der nächsten Woche.
Tötungsdelikt in FüssenichAnklägerin fordert für Zülpicher lebenslange Haft

Nach der Tat am 3. Oktober 2024 hatte die Polizei in Füssenich die Ermittlungen aufgenommen.
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„Seine Frau war das Wichtigste, was er hatte. Sie war seine Liebe, aber auch sein einziger fester Bezug in einem Leben, in dem er nicht richtig Fuß fassen konnte“, hieß es im Plädoyer der Verteidigung im Mordprozess vor dem Bonner Schwurgericht. Umso unbegreiflicher, so entgegnete die Anklägerin in ihrem Schlussvortrag, dass der 35-Jährige die langjährige Beziehung „mit einem einzigen, kraftvollen Schnitt auf extrem brutale Art“ beendet habe.
Am frühen Morgen des 3. Oktober 2024 soll der Ingenieur seine fünf Jahre jüngere Frau auf dem Ehebett in den Würgegriff genommen und mit einem Messer in der anderen Hand ihren Hals durchtrennt haben. Die 30-Jährige war sofort tot.
Für die Anklägerin kommt nur lebenslange Haft für den Zülpicher infrage
Oberstaatsanwältin Claudia Heitmann hat am Ende des Verfahrens keine Zweifel: Bei der Tat handele es sich um heimtückischen Mord. Dafür könne es nur eine lebenslange Haftstrafe geben. Der Angeklagte habe geplant gehabt, seine Frau zu töten, ist Heitmann sicher. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht ausgeführt, dass er zu keinem Zeitpunkt geplant habe, seine Frau zu töten. Es sei eine spontane Tat gewesen sei, nachdem sie sich gestritten, beleidigt und geohrfeigt hätten.
Das aber glaubt die Anklägerin dem 35-Jährigen nicht. Vielmehr habe sein Entschluss festgestanden, als er erfahren habe, dass seine Ehefrau, die sich von ihm habe trennen wollen, offenbar einen neuen Freund hatte. Nach dieser für ihn „vernichtenden Nachricht“ hatte er niedergeschrieben, dass er „nach dem heutigen Tag nicht mehr mit ihr sprechen und nicht mehr leben“ könne.
Der Angeklagte hatte eine Nachricht für seinen Bruder vorbereitet
Seinem Bruder hatte er in einer vorbereiteten Whatsapp-Nachricht geschrieben, dass, wenn er diese Zeilen lese, er und seine Frau bereits tot sein würden. Sein Hauptanliegen, so die Anklägerin, sei keinesfalls ein Bedauern über die schreckliche Tat, sondern, dass es den drei verwaisten Katzen des Paares gut gehen solle.
Lebenslange Haft forderte auch Anwalt Uwe Krechel, der in der Nebenklage die Familie des Opfers vertritt. Für ihn sei die Tat nicht die eines „rücksichtslosen Killertypen“, sondern eines Schwächlings. Der Angeklagte sei ein Versager, der nichts auf die Reihe bekommen habe: ständig wechselnde Jobs, finanziell immer in Not und in der Beziehung mit seiner „wunderschönen Frau“ nur weinerlich. Sozial habe das Paar wie abgeschnitten gelebt.
Die Ehefrau hat ihm das nicht zugetraut, er sich selbst aber auch nicht.
„Ich präsentiere Ihnen keinen Unschuldigen.“ So versuchte Verteidiger Albert Stumm, eine Lanze für seinen Mandanten zu brechen. Der Angeklagte habe keinerlei Zweifel daran gelassen, dass er seine Frau vorsätzlich getötet habe. Und eine harte Strafe verdiene. Die Nachrichten, in denen er sich in seiner Verzweiflung mit der Tötung befasst habe, seien „Gedankenspiele“ gewesen, auch theatralische, selbstmitleidige Inszenierungen.
Dass dieser eher depressiv veranlagte Angeklagte zu so einer brutalen Tat fähig war, dem hätte er zuvor vehement widersprochen. Stumm: „Die Ehefrau hat ihm das nicht zugetraut, er sich selbst aber auch nicht.“ Nach dieser einen „tödlichen, irreversiblen Handbewegung“ habe der Angeklagte zehn Minuten lang geduscht. Dann habe er sich selbst das Messer in den Bauch gerammt.
Der Angeklagte selbst sagte nach den Plädoyers nichts mehr, sondern nickte, als sein Verteidiger um „eine gerechte Strafe“ bat. In der kommenden Woche soll das Urteil gesprochen werden.