Für Sonntag ist auch eine Demonstration in dem Weilerswister Ortsteil gegen die AfD angemeldet worden.
VerwirrungAfD-Veranstaltung: Wie der TuS Vernich zu Unrecht in die Kritik geriet

In der Tomberghalle findet am Sonntag eine AfD-Veranstaltung statt. Das ruft Proteste hervor.
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Am Sonntag, 6. April, soll in Großvernich eine politische Demonstration stattfinden. Wie Polizeisprecher Franz Küpper auf Anfrage bestätigte, ist von einer Privatperson für die Zeit von 9 bis 14 Uhr eine Kundgebung auf der Wiese zwischen der Tomberghalle und dem Feuerwehrgerätehaus angemeldet worden. Das Motto der Versammlung: „Demokratie ist unantastbar – Nein zur AfD in Vernich“.
Die Entscheidung über die Vergabe von Gemeindeeinrichtungen liegt ausschließlich bei der Gemeinde Weilerswist als Eigentümerin des Gebäudes.
Anlass zu der Demo ist eine Veranstaltung der AfD. Der „Politische Frühschoppen“ zum Thema „Innere und äußere Sicherheit“ soll von 10.30 und 13 Uhr am Sonntag in der Tomberghalle stattfinden. Angekündigt dazu sind die beiden AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen und Martin Hess.
Unterdessen sorgte die Ankündigung der Veranstaltung im Ort für Verwirrung. Einige Eltern, deren Kinder im TuS Vernich Sport treiben, sowie Vereinsmitglieder und Sponsoren des Vereins hatten ihr Unverständnis gegenüber der Clubführung deutlich gemacht, weil sie davon ausgegangen sind, dass der Verein die Halle an die AfD vermietet habe. Dem ist aber nicht so.
Weilerswister Beigeordneter nimmt TuS Vernich aus der Schusslinie
„Viele Leute sagen zwar: ‚Ich gehe zum TuS‘, wenn sie in die Halle gehen“, nennt TuS-Vorsitzender Robert Schwingeler den Ursprung für die falsche Annahme. Doch die Halle ist Eigentum der Gemeinde – und sie alleine ist für die Vermietung zuständig.
Das stellte auch der Beigeordnete Alexander Eskes klar. „Der Verein leistet wertvolle Arbeit für unsere Kinder und Jugendlichen. Ihn für eine Entscheidung der Gemeinde Weilerswist verantwortlich zu machen, ist nicht gerecht“, machte Eskes in einem öffentlichen Schreiben deutlich.
„Die Entscheidung über die Vergabe von Gemeindeeinrichtungen liegt ausschließlich bei der Gemeinde Weilerswist als Eigentümerin des Gebäudes“, so Eskes. Und die Gemeinde sei zur Neutralität verpflichtet und nicht berechtigt, einer politischen Partei eine gemeindeeigene Veranstaltungsstätte zu verwehren.
Verein verzichtet auf Einnahmen bei politischen Parteien
In einem gleich gelagerten Fall habe das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen erst im Februar 2024 entschieden, dass der betreffenden Gemeinde kein Recht auf Versagung der Nutzungsgenehmigung zustehe, so Eskes, der mit dem Schreiben den Verein aus der Schusslinie bringen wollte.
Das sei auch gelungen, so Vereinschef Schwingeler. Die besorgten Eltern, Mitglieder und Sponsoren hätten das Schreiben Eskes‘ positiv aufgenommen. Auch werde der Verein an der Veranstaltung von politischen Parteien nichts verdienen – etwa über die Vermietung von Stehtischen oder den Ausschank, so Schwingeler.