Weil im Flächennutzungsplan keine Höhenbegrenzung festgeschrieben werden darf, will die Stadt Schleiden in den Pachtverträgen eine festlegen.
Widerstand aufgegebenSchleidener Stadtrat kippt die Höhenbegrenzung für Windräder
Am Ende gab der Schleidener Stadtrat mit Ausnahme von Jochen Kupp (CDU) den Widerstand auf und stimmt dafür, dass es beim beabsichtigten Repowering zweier Windräder der Firma Statkraft im Windpark Schöneseiffen keine Höhenbegrenzung geben wird. Sonst wären die Anlagen der Stadt bei der Erfüllung ihrer Flächenziele nicht angerechnet worden. Das wiederum hätte bedeuten können, dass Windräder an anderen Stellen errichtet werden.
Laut dem Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes dürfen Flächen, die nach dem 1. Februar 2023 für Windräder ausgewiesen werden, keine Höhenbegrenzung für die Anlagen enthalten. Sonst werden sie den Kommunen nicht angerechnet. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass Repowering-Maßnahmen wegen Höhenbegrenzungen unmöglich werden.
256-Meter-Grenze wird in Pachtverträgen festgelegt
Trotzdem hatte der Schleidener Stadtrat im April 2023 im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans entgegen dem Vorschlag der Verwaltung eine Höhenbegrenzung von 256 Metern festgelegt. Die Interessen der Anwohner seien wichtiger als die Vorgabe des Gesetzgebers, argumentierten die Ratsmitglieder seinerzeit.
Der Beigeordnete Marcel Wolter hatte damals betont, dass es Probleme mit der Planänderung geben könne, wenn man an der Begrenzung festhalte. Die Verwaltung könne für Windräder auf ihren Grundstücken die 256-Meter-Grenze aber in den Pachtverträgen mit Statkraft festschreiben. Dies sei für die zwei Anlagen, die auf Privatgrundstücken stehen, nicht möglich.
„Politischer Wille ist keine tragfähige Begründung“ heißt es in der Vorlage
Nach Angaben der Verwaltung hatte die Bezirksregierung Köln der Stadt im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage mitgeteilt, dass für eine Höhenbeschränkung von Windrädern eine tragfähige Begründung unbedingte Voraussetzung sei. „Politischer Wille ist keine tragfähige Begründung“, heißt es ausdrücklich in der Vorlage. Ansonsten sei die Änderung des Flächennutzungsplans nicht genehmigungsfähig und die Anlagen könnten nicht auf die Flächenziele der Kommune angerechnet werden.
Die Konzentrationszonen im Windpark Schöneseiffen und im Bürgerwindpark Schleiden seien als Windenergie- beziehungsweise Vorranggebiete ausgewiesen. „Es wird sich somit bei Repowering-Maßnahmen ohnehin eine Pflicht zur Rücknahme von Höhenbeschränkungen in den beiden Windkraftkonzentrationszonen ergeben“, betonte Wolter. Wenn der neue Regionalplan voraussichtlich im Herbst beschlossen werde, sei der Kreis Euskirchen zuständig für das Genehmigungsverfahren. „Die Frage ist, was dann mit den alten Bebauungsplänen geschieht.“
„Ich habe vor einem Jahr für die Höhenbegrenzung gestimmt und bin auch weiterhin dafür“, meinte Jochen Kupp. Die Anlagen stünden zum Teil einfach zu nah an den Orten. Mittlerweile gebe es schon Windräder mit einer Höhe von 400 Metern. Gerd Breuer (UWV) kritisierte, dass die Stadt nichts machen könne, wenn die beiden Anlagen auf Privatgrundstücken bei einem Repowering höher als 256 Meter werden. „In der Ecke des Stadtgebiets gibt es 19 Windräder. Außerdem sind dort 80 Prozent der Photovoltaikanlagen geplant. Wo bleibt da die Lebensqualität?“, fragte Breuer.
„Bei den beiden Anlagen auf Privatgelände gilt noch der alte Bebauungsplan. Ein Repowering sei nicht so einfach möglich“, hielt Wolter entgegen. Dafür müsse der Bebauungsplan geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
Jan Griskewitz: „Wir müssen die gesamte Stadt im Blick behalten“
„Die Absicherung über die Pachtverträge reicht mir aus. Wenn wir die Begrenzung nicht aufheben, riskieren wir einen Wildwuchs“, warnte Matthias Müller (FDP). „Was Kupp sagt, ist nachvollziehbar. Aber wir müssen die gesamte Stadt im Blick behalten“, stieß Jan Griskewitz ins gleiche Horn. Das sah Petra Freche ähnlich: „Dann schießen wir uns selbst ins Knie und müssen eventuell mit Windrädern auf Flächen leben, die wir gar nicht wollten.“
„Die Blinklichter an den Anlagen sind eine Zumutung. Man hat uns versprochen, dass sie abgeschaltet werden“, meinte Kupp. Wolter sagte zu, sich darum zu kümmern: „Das sieht schon ein bisschen so aus wie am Frankfurter Flughafen. Im benachbarten Bürgerwindpark blinken die Anlagen nur, wenn sich beispielsweise ein Flugzeug nähert.“