In einem Strafprozess vor dem Aachener Landgericht ist ein 37 Jahre alter Mann aus Schleiden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Freundin mit Messer verletztMann aus Schleiden muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis
Der 37 Jahre alte Schleidener Stefan L. (Name geändert) muss wegen gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis: In einem Strafprozess vor der 7. Großen Strafkammer des Aachener Landgerichts wurde L. am Donnerstag für schuldig befunden, seine damalige Lebensgefährtin am Abend des 1. Juli 2024 mit einem Küchenmesser schwer verletzt zu haben.
In der Wohnung des Paares in Schleiden war es damals zu einem Streit gekommen, weil L. seiner zum Tatzeitpunkt 27 Jahre alten Freundin vorgeworfen hatte, untreu gewesen zu sein. Im Verlauf der Auseinandersetzung hatte L. mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen und ihr dabei mehrere Schnittverletzungen im Bereich des Oberkörpers und des Halses zugefügt.
Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen versuchten Totschlags ermittelt
Die Staatsanwaltschaft war bereits vor Prozessbeginn vom Vorwurf des versuchten Totschlags abgerückt, weil L. nach der Tat den Nachbarn die Tür geöffnet und darum gebeten hatte, der Frau Hilfe zukommen zu lassen. Die Schwerverletzte, die durch den hohen Blutverlust ohnmächtig geworden war, kam ins Krankenhaus und wurde durch eine Notoperation gerettet.
Das Gericht blieb in seinem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den Angeklagten für fünf Jahre einsperren lassen wollte. L. muss sich vor Haftantritt noch in eine Entzugsklinik begeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.