AfD-Politiker äußerten Vorstellungen, die nicht im Einklang mit der Verfassung seien, sagt Seif. Dennoch ist er gegen ein Verbotsverfahren.
GruppenantragWeilerswister Bundestagsabgeordneter Detlef Seif ist gegen AfD-Verbotsverfahren
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif lehnt die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ab. Mitglieder und Funktionsträger der AfD äußerten zwar „unverhohlen teils völkische und rassistische Vorstellungen, die nicht im Einklang mit unserer verfassungsmäßigen Ordnung sind“, stellt Seif fest.
Dennoch seien die Hürden für ein Verbot sehr hoch. Das Grundgesetz, so Seif, wolle ausschließen, dass sich andere Parteien in einem einfachen Verbotsverfahren eines unliebsamen politischen Konkurrenten entledigen können, der eine andere Politik verfolgt als sie selbst.
„Am Ende des Tages ist auch zu berücksichtigen, welche Folge es hätte, wenn ein eingeleitetes Verfahren nicht mit einem Verbot der AfD endet. Die Partei erhielte durch das Bundesverfassungsgericht faktisch ein Gütesiegel, dass sie eine verfassungsmäßige Partei ist. Das wäre meines Erachtens der ,größte anzunehmende Unfall' in dieser Sache“, so der Abgeordnete aus Weilerswist.
Und weiter: „So makaber dies auf den ersten Blick klingen mag: Gerade wegen des Schutzes unserer Demokratie sollte aktuell kein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden.“
Gruppe von Abgeordneten in Berlin möchte AfD-Verbotsverfahren
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linkspartei hatten einen Antrag initiiert, wonach der Bundestag ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht beantragen sollte. „Nach intensiver Abwägung lehnt meine Fraktion mit großer Mehrheit die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ab“, so Seif.
Zwar sei die AfD in den Ländern Sachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von den Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextrem eingestuft worden und werde auf Bundesebene als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt, so der Jurist: „Die Einstufung als Verdachtsfall ist aber nicht gleichzusetzen mit den erheblich höheren Anforderungen an das Verbot einer Partei.“
Detlef Seif bezweifelt, dass das Material für ein AfD-Verbot ausreicht
Diese höheren Voraussetzungen seien derzeit nicht erfüllt. Es liege kein ausreichendes Beweismaterial bei den staatlichen Behörden vor. Nur auf der Grundlage einer umfangreichen Materialsammlung ergebe ein Verbotsantrag Sinn: „Die Vertreter der Bundesregierung und der Landesregierungen können am besten beurteilen, dass aktuell kein ausreichendes Material vorliegt, das einen entsprechenden Antrag stützen könnte.“
Das dürfte ein Grund dafür sein, dass weder Bundesregierung noch Bundesrat derzeit ein Verbotsverfahren anstrebten, obwohl sie ohne den Bundestag ein entsprechendes Verfahren einleiten könnten. Seif: „Die anderen Parteien sind aufgefordert, die AfD politisch und inhaltlich zu stellen. Ein Verbotsverfahren wäre Symptombehandlung. Was wir brauchen, ist aber Ursachenbekämpfung.“