Nach Unfall mit RadladerVerfahren um den Tod eines 16-Jährigen ist vorläufig eingestellt

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Das Bild zeigt das Gebäude des Amtsgerichts in Euskirchen.

Vor dem Amtsgericht Euskirchen wurde der Fall verhandelt.

Vor Gericht wurde eine Einigung erzielt: Die Angeklagten zahlen an die Eltern des tödlich verunglückten 16-Jährigen.

Nach mehr als dreieinhalb Jahren und insgesamt sechs Fortsetzungsterminen am Euskirchener Amtsgericht fand die Verhandlung zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines 16-jährigen Auszubildenden am Donnerstag ein Ende mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens.

Am 24. Oktober 2019 war der aus dem Stadtgebiet Bad Münstereifel stammende, angehende Forstwirt mit einem Knickgelenk-Radlader tödlich verunglückt. Laut Ermittlungen war der 16-Jährige mit dem Gefährt von einem Schotterweg abgekommen. Er wurde aus der Fahrerkabine geschleudert und geriet unter das umkippende Fahrzeug. Er starb an der Unfallstelle.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde nicht zweifelsfrei bestätigt

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch die Mitarbeiter des Forstbetriebes konnte bislang im Zuge der Verhandlungen, an denen auch die Eltern des Verstorbenen als Nebenkläger teilnahmen, nicht zweifelsfrei bestätigt werden. Beide Angeklagte, der Betriebsleiter sowie ein für die praktische Einweisung des Auszubildenden in die Bedienung des Fahrzeugs verantwortlicher langjähriger Mitarbeiter, wiesen diese Vorwürfe zurück.

Nach Darstellung des Vertreters der Nebenklage ist besonders die psychische Belastung der Beteiligten ausschlaggebend gewesen für eine Einigung der Parteien und die damit verbundene vorläufige Einstellung des Verfahrens. Wie der Vorsitzende Richter Felix Marienfeld nach der rund eineinhalbstündigen Verhandlung am Donnerstag erklärte, haben sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger auf eine Zahlung in Höhe von 60.000 Euro durch die beiden Angeklagten an die Eltern des Verstorbenen geeinigt.

Zudem soll unter der Leitung eines durch das Gericht bestimmten Mediators ein gemeinsames Gespräch zwischen den Angeklagten und den Nebenklägern stattfinden, um einen Ausgleich zu erreichen. Sollten beide Voraussetzungen innerhalb der nächsten sechs Monate erfüllt werden, gilt das Verfahren als endgültig eingestellt.

Trotz dieser Einigung schloss die Vertretung der Nebenklage am Donnerstag aber nicht aus, künftig weitere zivilrechtliche Schritte gegen die Angeklagten einzuleiten.

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