Prozess in EuskirchenWarum kam ein 16-Jähriger im Wald bei Kirchheim zu Tode?

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Ein Polizeiauto steht vor dem Amtsgericht in Euskirchen.

Vor dem Euskirchener Amtsgericht wird der tödliche Unfall eines 16-Jährigen aufgearbeitet.

Der Prozess nach dem Unfall-Tod eines 16-Jährigen vor dem Amtsgericht in Euskirchen wurde erneut vertagt.

Vier Jahre ist der Fall schon alt: 2019 war ein 16-Jähriger bei einem Unfall mit einem Knickgelenk-Radlader gestorben. Im Rahmen seiner Ausbildung zum Forstwirt hatte er das Fahrzeug am 24. Oktober 2019 genutzt, um bei Kirchheim Heuballen zu einer Weide zu transportieren. Auf dem Rückweg geriet er unter die Fahrerkabine des kippenden Fahrzeugs und starb noch an der Unfallstelle.

Das Amtsgericht Euskirchen prüfte bereits bei einem ersten Verhandlungstermin im Dezember, ob Betriebsleiter und Mitarbeiter sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hatten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Keine angemessene und dokumentierte Unterweisung des Auszubildenden, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht wie auch Nachlässigkeit bei den nötigen Sicherheitsmaßnahmen.

Euskirchen: Amtsgericht versucht technische Fragen zu klären

Diese erste Verhandlung wurde vertagt. Die Gründe lagen vor allem in den benötigten Gutachten, die zu der Zeit noch nicht vorgelegen hatten. Und auch die Frage, ob dieses Fahrzeug bereits ab 16 oder erst ab 18 Jahren geführt werden darf, war offengeblieben.

Am Donnerstag fand die Anschlussverhandlung in diesem Fall statt. Als Zeugen vernommen wurden der zuständige Unfallversicherungsträger, der das Gutachten in diesem Fall verfasst hatte sowie auch zwei Sachverständige, die Fragen zum genauen Unfallhergang und zu Fragen des Arbeitsschutzes beantworteten.

Detailliert diskutierten Anwälte und Zeugen die Funktionsweisen des Knickgelenk-Radladers nach Bedienungsanleitung. Es ging etwa um die Frage, ob der Auszubildende während der Fahrt angeschnallt war, und ob das Fahrzeug stehen bleibe, wenn der Fahrer nicht angeschnallt ist. Schließlich sei der 16-Jährige laut Ermittlungen bei dem Unfall aus der Fahrerkabine geschleudert worden.

Der Prozess in Euskirchen ist erneut vertagt worden

Nach Erkenntnissen des technischen Sachverständigen soll das Fahrzeug nicht während der Fahrt umgekippt sein, sondern erst, nachdem der Auszubildende es angehalten hatte. Erst der Moment, in dem der Jugendliche versucht habe, auf der linken Seite aus dem Fahrzeug auszusteigen, sei der Kippmoment gewesen, so der technische Sachverständige.

In der Frage, ob der Knickgelenk-Radlader unbeaufsichtigt von einem 16-Jährigen gefahren werden darf, stieß das Gericht auch an diesem Verhandlungstag   an seine Grenzen. Verschiedene Vorschriften, etwa solche zur Handhabung von Kettensägen, wurden zwar exemplarisch zurate gezogen.

Doch an dieser Stelle gebe es weiterhin eine „Wissenslücke“, sagte Richter Felix Marienfeld – und vertagte die Sitzung erneut, um dies zu klären.

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