AboAbonnieren

Wegen Freiheitsberaubung verurteiltEuskirchener sperrte Freundin in der Wohnung ein

Lesezeit 3 Minuten
Das Gebäude des Amtsgerichts an der Kölner Straße in Euskirchen.

Am Amtsgericht musste sich ein 33 Jahre alter Euskirchener verantworten.

Ein 33-Jähriger hat am Amtsgericht seine zwölfte Verurteilung kassiert. Mit dem Opfer seiner jüngsten Straftat lebt er mittlerweile zusammen.

Wegen Freiheitsberaubung ist ein 33 Jahre alter Mann am Amtsgericht Euskirchen zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Dennis M. (Namen geändert), arbeitslos und elffach vorbestraft, hatte am 20. Dezember 2023 gegen 23.30 Uhr seine Freundin Fabienne B. gegen ihren Willen von außen in ihrer Wohnung eingeschlossen.

Damals war das Verhältnis zwischen den beiden offenbar nachhaltig gestört. Jedenfalls sperrte Dennis M. nicht nur seine Partnerin ein, vielmehr zeigte sie ihn am Tag darauf, am 21. Dezember, auch wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung bei der Polizei an.

Er habe sie, so ihre Aussage, mehrfach gepackt und auf den Boden geschubst, sodass sie am Arm und an der Hand verletzt worden sei, einen Wasserkocher in ihre Richtung geworfen, allerdings ohne sie zu treffen, und zudem Möbel in ihrer Wohnung beschädigt.

Im Dezember noch Opfer, jetzt Verlobte des Euskircheners

Als es nun zum Prozess kam, wurden die Vorwürfe, die sich auf den 21. Dezember bezogen, jedoch nicht weiter verfolgt. Denn Fabienne B. (23), die als Zeugin vernommen werden sollte, gab sich als Verlobte des angeklagten Euskircheners aus und machte von dem daraus resultierenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der Inhalt der Strafanzeige war damit für die Verhandlung nicht mehr relevant. Vom Vorwurf der Körperverletzung und der Sachbeschädigung wurde M. folglich freigesprochen.

Der Angeklagte hatte sich eingangs bei den Fragen zur Person als „ledig“ vorgestellt, sich nach einem entsprechenden Hinweis seines Verteidigers Hagen Seipel aber schnell korrigiert und erklärt, er sei verlobt.

Die Polizei eilte zu der Euskirchener Wohnung, in der die Frau festsaß

Die Freiheitsberaubung war Dennis M., anders als die Körperverletzung, auch ohne belastende Angaben seiner Lebensgefährtin nachzuweisen. Ein Polizist schilderte im Zeugenstand einen Einsatz, den er in der Nacht zum 21. Dezember mit einem Kollegen absolviert hatte. Demnach hatte Fabienne B. ihren Bruder gebeten, die Polizei zu alarmieren, weil M. sie in ihrer Wohnung eingesperrt habe.

Kurz darauf meldete der Bruder sich erneut. Es sei alles in Ordnung, das Erscheinen der Polizei sei nicht mehr erforderlich, gab er an. Die Beamten fuhren trotzdem zu der angegebenen Adresse und nahmen durch die verschlossene Tür Kontakt zu der jungen Frau auf. „Sie wollte raus aus der Wohnung“, sagte der Polizeibeamte. „Dabei war sie sich aber gar nicht der Gefahr bewusst, in der sie sich befand“, so der Zeuge weiter: „Wenn zum Beispiel ein Brand ausgebrochen wäre, hätte sie in der Falle gesessen.“

Rund eine Stunde, nachdem er die Wohnung verlassen hatte, kehrte Dennis M. zum Tatort zurück. Nach Angaben des Polizisten hatte er zwei Wohnungsschlüssel bei sich, mit einem öffnete er die Tür. Verteidiger Seipel hatte zu Beginn der Verhandlung erklärt, was geschehen sei, tue seinem Mandanten leid. Er habe die Tür „aus Reflex“ verriegelt, „nicht aus einer bösen Absicht heraus“.

Der Richter hielt die Schilderungen des Euskircheners für unglaubwürdig

Dies nahm Richter Felix Marienfeld dem Angeklagten und dessen Anwalt jedoch nicht ab: „Die Polizei hat hier ein ganz anderes Bild gezeichnet.“ Mit dem Urteil entsprach der Vorsitzende dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Seipel hatte erklärt, er halte eine Geldstrafe von 500 Euro für tat- und schuldangemessen.

Dennis M. hatte als 16-Jähriger zum ersten Mal vor Gericht gestanden. Wegen räuberischer Erpressung kassierte er 20 Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Es folgten zehn weitere Verurteilungen, meistens wegen Diebstahls oder Drogendelikten.

Nach der Teilnahme an einem Methadonprogramm sei sein Mandant mittlerweile auf einem guten Weg und suche Arbeit, versicherte Seipel und fügte hinzu: „Die Beziehung zu Frau B. ist ihm wichtig.“ Wie zum Beweis berichtete er, dass die beiden nun eine gemeinsame Wohnung hätten. Der Streit aus dem vergangenen Dezember ist demnach abgehakt.