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Motorradfahrer starbEuskirchener nach tödlichem Unfall zu Bewährungsstrafe verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Ein schwer beschädigtes Motorrad liegt auf der Fahrbahn, dahinter stehen das an dem Unfall beteiligte Auto und ein Feuerwehrfahrzeug. Der Rettungsdienst kümmert sich um Verletzte.

Der tödliche Verkehrsunfall auf der Euskirchener Stadtwaldkreuzung am 2. Juli 2023 wurde jetzt juristisch aufgearbeitet.

Am Euskirchener Stadtwald waren im Juli 2023 ein Auto und ein Motorrad kollidiert. Der Verursacher, 82 Jahre alt, stand jetzt vor Gericht.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach von „Augenblicksversagen“, als am Donnerstag am Amtsgericht Euskirchen ein tödlicher Verkehrsunfall juristisch aufgearbeitet wurde. Am 2. Juli 2023 war an der Euskirchener Stadtwaldkreuzung ein Auto der Marke Toyota mit einem Motorrad zusammengestoßen. Dessen Fahrer, 60 Jahre alt, starb am Unfallort. Reanimationsversuche des Rettungsdienstes waren erfolglos geblieben.

Auf der Anklagebank saß jetzt der 82 Jahre alte Rentner Walter K. (Name geändert) aus dem Euskirchener Stadtgebiet, der damals den Toyota gesteuert hatte. Richter Felix Marienfeld verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte stritt den Vorwurf nicht ab – erklären konnte er das Geschehen aber nicht.

Der Euskirchener verwechselte zwei Ampeln

Er war an jenem Tag gegen 13 Uhr, von Stotzheim kommend, auf der L 119 unterwegs gewesen. Die Ampel an der Stadtwaldkreuzung, auf der er nach links in Richtung Bad Münstereifel abbiegen wollte, habe Rot angezeigt. Deshalb habe er angehalten, sagte er vor Gericht. „Dann wurde es Grün und ich fuhr los.“

Das Fatale: Die Ampel, die auf Grün sprang, war diejenige für den Geradeausverkehr. Er auf seiner separaten Linksabbiegerspur hätte weiter warten müssen. Stattdessen fuhr er bei Rot los. Im nächsten Moment prallte die Kawasaki des 60-Jährigen, der aus Richtung Bad Münstereifel kam und in diesem Moment in ordungsgemäßem Tempo die Kreuzung überquerte, gegen den Toyota.

Der Euskirchener kann sich nicht erklären, wie es zu dem Unfall kam

„Es tut mir so leid für seine Familie“, sagte der 82-Jährige, der 40 Jahre als Berufskraftfahrer gearbeitet hat. Er habe das ganze Jahr immer wieder überlegt, wie der Unfall passieren konnte, „aber ich komme nicht dahinter“. In seinen Augen habe die Ampel Grün gezeigt. „Tatsächlich jedoch war die Ampel des Angeklagten rot“, sagte Richter Marienfeld in der Urteilsbegründung.

Er ging darin auch auf die Schwierigkeiten ein, die Verfahren wegen fahrlässiger Tötung häufig mit sich brächten: „Die Angehörigen des Unfallopfers erleben eine unglaubliche Katastrophe, während der Angeklagte sein Leben lang eine Schuld tragen muss, die für sich schon Strafe genug ist.“ Zusammengenommen sei dies in einem juristischen Verfahren nicht abzubilden.

Seinen Führerschein muss der 82 Jahre alte Angeklagte abgeben

An der Reue des 82-Jährigen bestünden keine Zweifel, fügte der Vorsitzende hinzu. Walter K. hatte nicht nur sein tiefes Bedauern geäußert, sondern auch erklärt, dass er sich seit dem Unfall nicht mehr an das Steuer eines Autos gesetzt habe. Trotzdem verfügte Marienfeld in seinem Urteil, dass dem Euskirchener die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Eine neue Erlaubnis darf ihm frühestens in einem Jahr erteilt werden. Sollte K. dies beantragen, muss er sich allerdings einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen. „Ich habe Zweifel, dass der Angeklagte noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist“, sagte der Vorsitzende und bezog sich dabei auf die Schwerhörigkeit des 82-Jährigen und auf den Gesamteindruck, den er während der Verhandlung hinterlassen hatte.

Die Witwe des Motorradfahrers muss auch finanzielle Folgen verkraften

Verteidiger Ulrich Kahlenborn sagte, von seinem Mandanten sei nach dem Unfall nur noch „ein Häufchen Elend übrig. Er wird ein gebrochener Mann bleiben. Sein Versagen kann er sich nicht verzeihen“.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Rentner eine Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) beantragt. Egal, wie das Urteil ausfalle, es könne das Leid nicht verringern, sagte der Vertreter der Anklage. Er betonte auch, dass von einem Augenblicksversagen jeder betroffen sein könne: „Zwei Ampeln zu verwechseln – das ist mir auch schon passiert. Zum Glück ohne Folgen.“

Die Witwe des getöteten Motorradfahrers trat in dem Verfahren, ohne in der Verhandlung anwesend zu sein, als Nebenklägerin auf. Ihr Rechtsanwalt verwies unter anderem auf die beträchtlichen finanziellen Folgen, die der Tod ihres Mannes nach sich ziehe.

Ein zivilrechtliches Verfahren zu dem Unfall steht noch aus.