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Kollision in EuskirchenProzess um Unfall bei Feuerwehr-Einsatzfahrt endet mit Vergleich

Lesezeit 2 Minuten
Einsatzkräfte in orangefarbenen und grauen Schutzanzügen stehen auf einer weißen Plane vor einem Haus.

ABC-Einheiten des Kreises Euskirchen waren am 19. August 2022 in Schmidtheim im Einsatz.

Vor Gericht ging es um die Zahlung der Versicherung. Die Unfallbeteiligte hatte mehr Geld gefordert. Sie habe keine Chance gehabt, auszuweichen.

Bei Aufräumarbeiten hatte ein Mann in Dahlem-Schmidtheim am 19. August 2022 ein Geheimversteck gefunden: Aus einem Buch waren die Seiten herausgeschnitten, stattdessen befanden sich drei Gefäße darin. Auf einem stand deutlich „Uran“ zu lesen, auf den beiden anderen die Kürzel RA und THF. Im Rahmen des dadurch ausgelösten Feuerwehr-Einsatzes wurden auch in der Stadt Euskirchen stationierte Einheiten des ABC-Zugs des Kreises alarmiert.

Die Feuerwehrleute fuhren mit Blaulicht und Martinshorn in Richtung Schmidtheim. An einer Euskirchener Kreuzung kam es zu einem Unfall: Als der Fahrer bei Rot nach links auf die Kommerner Straße einbog, stieß er mit dem Toyota einer 45-Jährigen zusammen, die von rechts kam und Grün hatte. Es entstand ein Schaden von 8413,37 Euro.

Frau forderte vor dem Landgericht Bonn 6700 Euro mehr

Vor dem Bonner Landgericht hat die Fahrerin die kommunale Versicherung, die für das Einsatzfahrzeug haftet, auf weitere 6700 Euro verklagt. 1500 Euro waren ihr vorab schon vom GVV (Gemeinde-Versicherungs-Verband) gezahlt worden. Die 45-Jährige argumentierte, dass sie keine Chance gehabt habe, den Unfall zu verhindern.

Denn als sie bei Rot an der Ampel gestanden habe, sei ihr durch Autos auf der Abbiegespur links neben ihr die Sicht versperrt gewesen. „Bei Grün bin ich losgefahren“, sagte sie der 1. Zivilkammer im Gütetermin: „Als ich das Blaulicht-Auto von links einbiegen sah, habe ich sofort gebremst und noch versucht, auf den Standstreifen auszuweichen.“ Dennoch sei sie noch am hinteren linken Reifen erwischt worden.

Feuerwehrmann hat Unfall bei Euskirchen anders im Gedächtnis

Der Fahrer des Feuerwehrwagens hatte als Zeuge eine etwas andere Erinnerung: Da er Rot hatte, sei er mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung gefahren. Beim Blick nach rechts sei da nichts gewesen. Als er „gefühlt schon im Kreuzungsbereich gewesen“ sei, habe es einen dumpfen Knall gegeben. Sein Abbiegevorgang, so der Feuerwehrmann, sei da aber schon abgeschlossen gewesen.

Das Problem in dem Fall: Da die Feuerwehrleute schleunigst weiterfahren mussten, konnte der Unfall nicht von der Polizei umfassend aufgenommen werden.

„Es ist unklar, was wirklich passiert ist“, so der Kammervorsitzende Stefan Bellin. Die Kammer bräuchte ein Gutachten zur Rekonstruktion des Unfalls. Nicht zuletzt, weil der GVV zudem bezweifele, dass der Schaden von dem Unfall stamme. Andererseits sei es fraglos, dass der Feuerwehrmann gerade bei Rot noch vorsichtiger in die Kreuzung hätte einfahren müssen.

Bellins Vergleichsvorschlag, dass die Versicherung weitere 2586,40 Euro zahlt und damit 40 Prozent des Schadens ersetzt werden, nahmen beide Parteien nach einer Bedenkzeit an.