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Nutrias sind unschuldigTrauerweide im Euskirchener Schillerpark ist  umgestürzt

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Reste einer Trauerweide auf einer Insel im Schillerpark.

Die Trauerweide stand auf einer Insel im Schillerpark.

Nutrias hatten den Baum im Euskirchener Schillerpark angeknabbert, doch die Trauerweide hatte zuvor schon einen Astbruch und Fäulnis.

Eins vorweg: Die Nutrias sind weitgehend unschuldig. Im Euskirchener Schillerpark, wo sich die flauschigen Tiere am Ufer und im See tummeln, hatten sie zwar eine Trauerweide angeknabbert. Die Nager seien aber nicht dafür verantwortlich zu machen, dass der alte Baum, der schon seit Jahrzehnten auf einer kleinen Insel im Park steht, vor einigen Tagen umgestürzt ist.

„Die Weide im Schillerpark war durch einen alten Astbruch und die daraus entstandene Fäule im Stamm bereits erheblich vorgeschädigt“, berichtete Tim Nolden, Pressesprecher der Stadt Euskirchen, auf Anfrage. In der Vergangenheit habe die Krone zur Entlastung des Stamms bereits mehrfach stark eingekürzt werden müssen. In diesem Jahr sei der Stammfuß der Trauerweide zwar durch den Verbiss der Nutrias oberflächlich geschädigt worden. Doch dies habe nicht maßgeblich zum Umstürzen der Weide geführt.

Fachfirma entfernt den Baum im Schillerpark in Euskirchen

Dennoch: Mit dem alten Baum ist eine Art Wahrzeichen des Schillerparks verschwunden. Er soll im Laufe der Woche von einer Fachfirma entfernt werden, so Nolden. Und auch wenn die Nutrias den Baum nicht auf dem Gewissen haben: Sorgen bereitet die Nager-Population im Schillerpark der Stadt Euskirchen allemal.

Umgestürzte Trauerweide im Schillerpark.

Der umgestürzte Baum hatte erhebliche Vorschäden.

Denn Fraßschäden können den Bäumen im Schillerpark durchaus zu schaffen machen. Zum Schutz des Baumbestandes habe die Stadt in diesem Jahr die Stammfüße mit einem zugelassenen Verbissschutzmittel behandelt, so Nolden. Zudem erarbeite die Verwaltung aktuell ein Konzept zum zukünftigen Umgang mit der Nutria-Population unter Beteiligung des Kreises Euskirchen und des Erftverbandes. Außerdem weist die Stadt noch einmal ausdrücklich auf das Fütterungsverbot für Nutrias hin. Laut Stadtordnung dürfen wildlebende Tiere, zu denen auch die Nutrias gehören, nicht gefüttert werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Strafe liegt zwischen 60 und 1000 Euro.

Der Hintergrund: Durch regelmäßiges Füttern werden weitere Ansiedlungen von Nutrias und eine Ausdehnung der Population gefördert. Da die Tiere in unterirdischen Bauten leben und die Nähe zu Gewässern bevorzugen, besteht die Gefahr, dass sie Uferböschungen und Hochwasserschutzdämme untergraben, beispielsweise am Veybach. Zudem können Bäume durch die unterirdischen Hohlräume an Halt verlieren und umstürzen.