Das Marien-Hospital Euskirchen soll durch 13 Straftaten 6,6 Millionen Euro verloren haben.
LandgerichtProzess gegen Ex-Mitarbeiter des Marien-Hospitals Euskirchen beginnt Ende Oktober
Am Landgericht Bonn beginnt am 29. Oktober vor der 18. Großen Strafkammer ein Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen und drei weitere Angeklagte. Die fünf Angeklagten sind im Alter von 37 bis 48 Jahren. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen insgesamt 13 Taten zur Last, die sie in unterschiedlicher Beteiligung zwischen dem 2. Juli 2018 und dem 29. Dezember 2023 begangen haben sollen. Im Einzelnen werden angeklagt: Untreue, Beihilfe zur Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Steuerhinterziehung, jeweils im besonders schweren Fall.
Die Angeklagten sollen einen Schaden von rund 6,6 Millionen Euro zulasten der Stiftung verursacht haben, die unter anderem das Euskirchener Krankenhaus betreibt. Einer der Angeklagten war bis Anfang Juni 2023 Geschäftsführer der Stiftung Marien-Hospital. Für ihn gilt – wie auch für die anderen Angeklagten – bis zum möglichen Beweis der Schuld die Unschuldsvermutung.
Anwalt äußert sich nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft
Sein Rechtsanwalt Dr. Alexander Paradissis sagte am Donnerstag auf Anfrage dieser Zeitung, er werde sich „Stand jetzt“ nicht zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten äußern. Die Stiftung Marien-Hospital gab bis zum frühen Abend ebenfalls keine Stellungnahme zu dem Strafverfahren ab.
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Neben dem ehemaligen Geschäftsführer soll ein ebenfalls angeklagter Ex-Mitarbeiter der Klinik nach Angaben von Gerlind Keller, Pressedezernentin des Landgerichts, „unter anderem für finanzielle Angelegenheiten verantwortlich“ gewesen sein. Sie waren im vergangenen Dezember in Untersuchungshaft genommen worden. Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, zu denen auch Durchsuchungsmaßnahmen gehörten, wie deren Sprecher Dr. Sebastian Buß damals sagte.
Die Euskirchener Stiftung soll teilweise überhöhte Rechnungen erhalten haben
Bei den drei anderen Angeklagten, so Keller, soll es sich um „Bauunternehmer beziehungsweise Mitarbeiter der Baubranche“ handeln. Einer von ihnen soll im Auftrag eines der ehemaligen Marien-Hospital-Mitarbeiter private Bauvorhaben ausgeführt und anschließend die Rechnungen auf die Stiftung beziehungsweise der zu ihr gehörenden GmbH ausgestellt haben.
Diese Rechnungen sollen nach Kellers Worten „teilweise auch überhöht“ gewesen sein. Die einstigen Klinik-Mitarbeiter, so Keller weiter, sollen die Rechnungen gemeinsam freigegeben und aus dem Vermögen der Stiftung beglichen haben. Den bei dem Mann aus der Baubranche eingegangenen Betrag sollen sie „unter sich aufgeteilt haben“.
Einem der Angeklagten wird auch Steuerhinterziehung vorgeworfen
Besagtem Angeklagten aus der Baubranche wirft die Staatsanwaltschaft auch Steuerhinterziehung vor. Durch fehlerhafte Angaben für seine Firma soll er, wie es in Kellers Mitteilung heißt, „Steuerverkürzungen, unter anderem von Gewerbesteuer, in Höhe von mindestens 500 000 Euro verursacht haben“.
Für den Prozess sind 19 Verhandlungstage bis zum 31. Januar 2025 angesetzt. Zwei der Angeklagten wird nur Beihilfe zu zwei, respektive drei der in Rede stehenden 13 Taten vorgeworfen. Die Verfahren gegen sie hat die Kammer abgetrennt.