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Kommentar zum Vorgehen der StadtverwaltungFußgängerzone war 2020 nicht absehbar

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Baustellenschilder vor einem alten Stadttor in Bad Münstereifel.

Wie es mit dem Thema Fußgängerzone und dem Bürgerbegehren in Bad Münstereifel weitergeht, lässt sich aktuell noch nicht sagen.

Am Dienstag soll der Stadtrat in Bad Münstereifel über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Verkehrskonzept entscheiden.

Die IG Kernstadt hätte also bereits im Jahr 2020 ein Bürgerbegehren gegen ein Mobilitätskonzept starten sollen, obwohl die konkreten Maßnahmen erst drei Jahre später bekannt wurden? Das klingt wie ein juristischer Trick und geht an der Realität vorbei.

Der IG Kernstadt geht es vor allen Dingen (aber nicht nur) darum, die Fußgängerzone auf der Orchheimer Straße und der Marktstraße zu verhindern – inklusive aller damit verbundenen Konsequenzen. Dass der genannte Bereich Fußgängerzone werden soll, war 2020 allerdings überhaupt nicht ersichtlich.

Thomas Schmitz

Thomas Schmitz

Lokalsportkoordinator in der Redaktion Euskirchen. Außerdem kümmert er sich um die Stadt Bad Münstereifel. Er war von Herbst 2004 bis Mitte 2014 bereits in der Euskirchener Redaktion als Digitaljourna...

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Damals war als Beispiel ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 genannt worden sowie, als Ergänzung, eine Sperrung der Hauptachse zu besucherreichen Zeiten, etwa durch Poller. Anwohner und Anlieger sollten zu jeder Zeit Zugang zu ihren Zielen haben. Das ist etwas völlig anderes.

Die Bürger in Bad Münstereifel werden vor den Kopf gestoßen

Man muss das Bürgerbegehren nicht gutheißen, genauso wenig wie man für die Einrichtung einer Fußgängerzone sein muss. Allerdings sollte man fair spielen und nun nicht mit Spitzfindigkeiten operieren, auch wenn ein Bürgerbegehren lästig ist und Geld kostet (die Rede ist von etwa 50.000 Euro), das die klamme Stadt auch anderswo gut gebrauchen könnte.

Und es gibt noch eine weitere Ebene: Auch nach 2020 wurden Bürger an der Konkretisierung der Maßnahmen beteiligt. Das erwähnt die Stadt immer wieder gerne. Diese Bürger stößt man nun vor den Kopf. Aus juristischer Sicht ist diese Bürgerbeteiligung nämlich null und nichtig – auch wenn die Fußgängerzone erst nach dieser Beteiligung explizit genannt wurde.

Der Rat muss nun entscheiden, ob er der Verwaltungsvorlage folgt. Dabei sollten sich vor allen Dingen die Befürworter der Fußgängerzone (CDU, UWV, FDP, Grüne) die Frage stellen, ob sie vor drei Jahren deren Einrichtung absehen konnten oder nicht.