Europa hat gewählt. Hier finden Sie einen Überblick über die Wahlergebnisse.
Europawahl 2024Wie hat mein Wahlbezirk gewählt? Alle Ergebnisse aus Köln und der Region
Europa hat gewählt. Seit 18 Uhr haben die Wahllokale geschlossen und die ersten Ergebnisse stehen fest - und damit auch die Ergebnisse in den einzelnen Stadt- und Landkreisen der Region. Wer in Ihrem Wahlbezirk gewonnen hat und wie in Ihrer Nachbarschaft gewählt wurde - ein Überblick.
Am Wahltag informieren wir Sie hier aktuell über die einlaufenden Ergebnisse – sobald ab etwa 18 Uhr die ersten Bezirke ausgezählt sind.
Europawahl 2024 in Köln
Hier lesen Sie, wir Ihr Veedel oder Ihre Kommune gewählt haben.
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► So hat Köln bei der Europawahl 2024 gewählt
In unserem Übersichtsartikel finden Sie außerdem Links zu den Bezirksergebnissen sowie den aktuellen Zahlen aus den Veedeln.
Europawahl 2024 in der Region
Hier lesen Sie, wie ihre Kommune gewählt hat.
Auch für die Kreise rund um Köln sowie für Bonn haben wir hier aktuelle Zahlen – bis hin zu Ergebnissen auf kommunaler Ebene.
► So hat der Oberbergische Kreis bei der Europawahl 2024 gewählt
► So hat der Kreis Euskirchen bei der Europawahl 2024 gewählt
► So hat Bonn bei der Europawahl 2024 gewählt
► So hat der Rhein-Sieg-Kreis bei der Europawahl 2024 gewählt
► So hat der Rhein-Erft-Kreis bei der Europawahl 2024 gewählt
► So hat der Rheinisch-Bergische Kreis bei der Europawahl 2024 gewählt
Europawahl 2024: Wie kann ich wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag 16 Jahre alt sind – erstmals bei dieser Europawahl übrigens, vorher lag das Wahlalter bei 18 Jahren –, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind oder Bürgerin oder Bürger aus einem Mitgliedsstaat sind und in Deutschland wohnen.
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Hier finden Sie unter anderem Informationen dazu, in welchem Wahllokal Sie wählen können und ob es barrierefrei erreichbar ist.
In Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich zunächst ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu muss ein Antrag bei der Gemeinde am Wohnort gestellt werden – spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, also dem 19. Mai 2024. Das entsprechende Formular finden Sie hier oder ausgedruckt bei den Wahlämtern der Gemeinden. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich schon für die vergangene Europawahl 2019 haben registrieren lassen, brauchen den Antrag nicht erneut zu stellen. Alle Informationen dazu sowie zu etwas komplizierteren Fällen finden sich auf den Seiten der Bundeswahlleiterin.
Sind sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen, steht es jedem Bürger und jeder Bürgerin frei, persönlich oder per Briefwahl die Stimme abzugeben. Einen Vordruck zum Beantragen der Unterlagen gibt es schon mit der Wahlberechtigung, ansonsten kann der Wahlschein bei der Gemeinde des Hauptwohnortes schriftlich beantragt werden.
Europawahl 2024: Wie viele Stimmen habe ich und wie zählen sie?
Sie haben nur eine Stimme für die Europawahl.
Deutschland stellt 96 Sitze im Europäischen Parlament. Wer diese Sitze belegt, wird bei der Europawahl entschieden. Die Parteien stellen dafür geschlossene Listen auf, die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten wird dabei im Voraus festgelegt und bestimmt, in welcher Priorität die Personen ins Parlament aufgenommen werden. Die Stimme der Wählerinnen und Wähler wird für die Partei gesetzt, nicht für einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten. Wie viele der Namen auf der Liste schließlich im Europäischen Parlament einziehen, entscheidet sich anteilig am Wahlergebnis.