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Eine Corona-Erkrankte berichtetKann das Treppenhaus zum Corona-Hotspot werden?

Lesezeit 3 Minuten

Kann man sich bei Begegnungen in privaten Treppenhäusern mit dem Corona-Virus anstecken? Eine Maskenpflicht könnte über die Hausordnung eingeführt, aber kaum sanktioniert werden.

Sankt Augustin/Köln – Die meisten Covid-19-Infektionen entstehen im privaten Umfeld. Das hat das Robert Koch-Institut erstmals schon im August herausgefunden. Dass Privatpartys oder Familientreffen die Ausbreitung des Virus begünstigen, scheint eindeutig. Doch was ist eigentlich mit Treppenhäusern oder Aufzügen im Wohnhaus, wenn es dort keine klaren Hygiene-Regeln gibt? Das fragt sich auch eine Leserin aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die lieber anonym bleiben möchte.

Per Leserbrief äußerte die Frau die Befürchtung, ihr Mehrparteienhaus könne sich zu einem Infektionshotspot entwickeln. Sie selbst und ihre Mutter seien an Covid-19 erkrankt und gingen davon aus, sich im Haus angesteckt zu haben und vermuten weitere Fälle in der Hausgemeinschaft. 80 Prozent der Hausbewohner würden das Tragen einer Maske in den gemeinschaftlichen Innenräumen des Hauses verweigern – genau wie das Abstandhalten. Beide teilten dem Gesundheitsamt ihre Befürchtungen mit, die Mutter bekam am Telefon zu hören: „Das tut jetzt nichts zur Sache.“

Keine Quarantäne fürs ganze Haus

Auf Nachfrage sagt eine Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises: „Prinzipiell ist es die Aufgabe des Gesundheitsamtes zu ermitteln, wo sich eine infizierte Person angesteckt hat, um Cluster zu identifizieren.“ Orte also, an denen vermehrt Fälle auftreten. Die Sprecherin ergänzt: „Es werden bei einer Infektion aber sicher nicht die Nachbarn informiert.“ Bei der Kontaktpersonen-Ermittlung sei das Gesundheitsamt auf die Angaben der infizierten Person angewiesen. Heißt: Wer nicht als Kontaktperson angegeben ist, wird auch nicht informiert. Die Stadt Köln teilt auf Anfrage mit, dass Hinweise wie dieser generell an das Gesundheitsamt gegeben werden sollten. Im Bedarfsfall werde das Gesundheitsamt diese Hinweise prüfen. „Grundsätzlich muss nicht ein ganzes Mehrfamilienhaus oder Hochhaus informiert oder in Quarantäne geschickt werden, wenn es einen oder mehrere Infektionsfälle gibt“, sagt eine Sprecherin der Stadt Köln. Eine Häufung von Fällen an einer Adresse würde das System rechtzeitig erkennen, um einer Clusterbildung entgegenzuwirken.

Hausordnung könnte angepasst werden

„Die Politik muss erkennen, dass zum Beispiel im Treppenhaus weitergetragene Infektionen ein Problem sind“, sagt die Leserin. Sie fordert von der Politik, eine Maskenpflicht für die Gemeinschaftsbereiche größerer Wohnhäuser einzuführen. Doch was für Möglichkeiten hat die Politik überhaupt? Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt auf Anfrage mit: „Treppenhäuser oder Wäschekeller gelten als ,nicht-öffentlicher Raum“. Das heißt, die Corona-Schutzverordnung greift hier nicht regulierend ein.“ Wer Angst habe, das Treppenhaus könne zum Hotspot werden, solle sich an den Vermieter wenden. Zum Beispiel mit der Bitte, die Hausordnung anzupassen. „Im Falle von Wohneigentum wäre die Hausverwaltung der Ansprechpartner, es könnte aber ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nötig sein“, sagt ein Sprecher des Ministeriums.

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Auch die GAG, Kölns größter Vermieter stellt klar, dass Treppenhäuser keine öffentliche Räume seien, sondern Gemeinschaftsflächen innerhalb eines Hauses. „Rechtliche Mittel stehen uns so gut wie nicht zur Verfügung“, sagt ein Sprecher. Vorgaben könne die GAG allenfalls über die Hausordnung aufstellen. Jedoch sei es eher ausgeschlossen, dass eine Missachtung zu stärkeren Sanktionen als zu einer Abmahnung führe. Zudem verfüge die GAG nicht über die Kapazitäten, die Einhaltung der Regeln wirksam zu überprüfen. Die GAG appelliert dagegen mit Aushängen in Treppenhäusern und Aufzügen an das Verantwortungsbewusstsein ihrer Mieter und weist auf die AHA-Regeln hin. Das Unternehmen Vonovia, Deutschlands größter Vermieter, geht den gleichen Weg. Eine Sprecherin sagt: „Wir haben unsere Mieterinnen und Mieter mit Aushängen über die geltenden Hygienemaßnahmen informiert und sie um Einhaltung der Richtlinien gebeten.“